Schutzausrüstung

Immer mehr Masken – immer mehr Tests Alexandra Negt, 21.10.2020 14:58 Uhr

Immer mehr Masken und Schnelltests kommen auf den Markt. Nicht alle Produkte sind zuverlässig. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Zu Beginn der Pandemie konnten Apotheken keine Atemschutzmasken nachbestellen: Einfacher OP-Mundschutz, FFP2- und FFP3-Masken waren ausverkauft. Schnelltests auf Antikörper oder Antigene gab es noch nicht. Seit März hat sich die Situation geändert: Masken sind in den meisten Regionen wieder vollumfänglich lieferbar. Spezielle Atemschutzmasken sollen antiviral wirken und das Coronavirus bereits im Gewebe unschädlich machen. Auch Schnelltests überfluten aktuell den Markt. Nicht alle Varianten sind zuverlässig und können mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Wo anfänglich kaum Schutzausrüstung zu besorgen war, da fällt einem der Marktüberblick aktuell sichtlich schwer. Immer mehr Atemschutzmasken sind verfügbar. Neben den klassischen OP-Masken sind auch antimikrobielle Masken mit innovativen Technologien verfügbar. Metalle wie Kupfer oder Silber sollen, eingenäht in das Gewebe, Viren und Bakterien bereits auf der Maske inaktivieren. Einzelne Materialien wie Seide rücken in den Fokus. Die wenigsten Anbieter stellen Studien zur Wirksamkeit bereit.

Auch bei den Filtermasken kam es aufgrund der Lieferschwierigkeiten zu Neuheiten. Apotheker konnten über Wochen keine FFP2-, dafür jedoch KN95-Masken bestellen. Vom Filtergrad sind beide Varianten gleich. Die Bezeichnung ist lediglich aufgrund unterschiedlicher Herkunftsländer verschieden. So werden in China beispielsweise vier Maskentypen unterschieden: KN95, KN100 und KP95 sowie KP100. Die mittlerweile auch in Deutschland häufig anzutreffende Typbezeichnung KN95 entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der deutschen FFP2-Maske.

Innovative Masken-Technologien

Einige Hersteller geben an, dass das Obermaterial ihrer Masken Keime abtöten kann. So gibt der Hersteller Fagron beispielsweise an, dass die Oberfläche der Maske „ZwissCleanMask“ nahezu 100-prozentig antimikrobiell aktiv ist. „Die Fasern der Maske enthalten eine innovative chemische Rezeptur, die durch eine physikalische Reaktion antimikrobiell und vor allem permanent wirkt.“ Permanent bedeutet allerdings „bis zu 30 Reinigungen in der Waschmaschine“. Danach nimmt die antimikrobielle Wirkung ab. Auch andere Hersteller setzen auf antimikrobielle Gewebe, so auch das Unternehmen RGenau. Die eigens entwickelte Covisafe Maske enthält eine spezielle Kupferbeschichtung. Kupfer gilt als „natürliches“ Desinfektionsmittel: Die Oberfläche und die freigesetzten Kupfer-Ionen sollen Viren, Bakterien und Pilze abtöten. Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass Kupfer-Ionen bestimmte Bakterien und Viren abtöten, darunter MRSA und Noroviren.

Inwieweit die Masken tatsächlich auf ihre antimikrobielle Wirkung untersucht wurden, ist nicht immer sofort ersichtlich. Zudem halten die Effekte nicht dauerhaft. Jeder Waschvorgang mindert die Wirksamkeit. Apotheker und PTA sollten Kunden bei der Abgabe solcher Masken darüber informieren, dass antimikrobiell nicht unbedingt antiviral bedeutet. Auch Personen, die ein solches Modell besitzen, sollten sich nicht in zu großer Sicherheit wägen und weitere Maßnahmen wie die AHA-Regel weiterhin befolgen.

Ähnlich viele Produktneuheiten gibt es bei den Schnelltests. Bei den Antikörpertests sind bereits seit Wochen zahlreiche Varianten auf dem Markt. Die meisten Tests können mittels Kapillarblut IgG und IgM detektieren. Die Zuverlässigkeit dieser Tests ist unterschiedlich. Die Abgabe an den Laien durch die Apotheke ist untersagt, ein Kauf im Internet ist dagegen möglich. Apotheker und PTA können auf Nachfrage darüber informieren, dass Antikörpertests nur eine durchlaufende Infektion aufdecken können. Eine sichere Variante stellt der AProof-Test dar. Der Kunde erhält eine Probenkarte, auf die er Blut aufträgt. Die Probe wird dann in ein Labor eingesendet und ausgewertet.

Mit Inkraftreten der neuen Testverordnung rücken vor allem die Antigen-Schnelltests in den Fokus. Auch asymptomatische Personen haben Anspruch auf einen Erregernachweis. Durch den vermehrten Einsatz in Krankenhäusern und Pflege- sowie Altenheimen sollen Besuche weiterhin ermöglicht werden. Für Apotheken bedeutet das, dass sie zur Auswahl des richtigen Schnelltests gefragt werden. Die Antigen-Schnelltests unterscheiden sich nicht nur in ihren Spezifitäts- und Sensitivitätswerten, sondern auch in ihrem Umfang: Nicht alle Tests verfügen über einzeln abgepackte Pufferlösungen. Eine „Auseinzelung“ für einzelne Tests ist somit nicht möglich. Der Roche Antigen-Schnelltest enthält zwar einzeln abgepackte Lösungsbehälter, ist jedoch aktuell nur noch eingeschränkt über den Großhandel lieferbar.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste über alle Antigen‐Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus Sars‐CoV‐2, die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 gemäß „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS‐CoV‐2“ sind. Bislang offen bleibt die Frage nach einer externen Testung der zahlreichen Antikörper- und Antigenschnelltests. Die Herstellerangaben beziehen sich häufig nur auf wenige Durchführungen. So liegen den Sensitivitäts- und Spezifitätswerten häufig nur 100 Testungen zugrunde.