Schalter umlegen

How to: Impfzertifikat für Genesene

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Berlin -

Jetzt können sich auch Genesene ein Impfzertifikat in der Apotheke ausstellen lassen. Bislang war es der Apotheke nur möglich, Zertifikate für vollständig Geimpfte auszustellen. Für die Erstellung erhält die Apotheke eine Vergütung von 6 Euro. Um die nun bereitstehende technische Lösung nutzen zu können, muss die Apotheke den „Genesenen-Schalter“ betätigen.

Der Ausstellungsprozess für Impfzertifikate für Genesene ist geregelt. Apotheken können die Ausstellung in einer neuen Maske des DAV-Portals vornehmen. Hierfür muss der Aussteller zunächst den Schalter für Genesenen-Impfung betätigen. Danach wird die Nummer der Dosis automatisch eingestellt – es gibt nicht mehr die Möglichkeit der Eintragung von 1/2- und 2/2-Impfungen.

Nachdem das System die Nummer der Dosis automatisch festgelegt hat, erfolgt der Übertrag der personenbezogenen Daten. Hier gleicht der Prozess dem Erstellen eines Impfzertifikates. Über den Button „Hinzufügen“ gelangt die Apotheke schließlich auf die Funktionsseite zur Ausstellung des QR-Codes. Dieser kann wie gewohnt direkt eingescannt oder für den Kunden/die Kundin ausgedruckt werden.

Der Kunde/die Kundin muss folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis
  • PCR-Testergebnis
  • Impfpass mit einmaliger Corona-Schutzimpfung

Die Vergütung für ein Impfzertifikat für Genesene beträgt 6 Euro. Auch für Zertifikate von doppelt Geimpften (oder einmal Geimpften im Falle von Janssen) erhält die Apotheke fortan nur noch 6 anstatt 18 Euro. Trotz der Absenkung der Vergütung mitten im laufenden Monat sei eine Zwischenabrechnung nicht nötig. „Die derzeitig geltenden Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert“, informierte gestern etwa der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV).

Eine Neuerung gibt es auch bei den internationalen Covid-Zertifikaten. Ab dem 9. Juli werden Nachweise aus der EU und aus der Schweiz gegenseitig anerkannt. Somit wird das digitale Impfzertifikat für Reisen in die Schweiz akzeptiert. Diese Neuregelung ist für Urlauber und Berufspendler gleichermaßen von Bedeutung. Andersherum müssen sich Schweizer in Deutschland kein zusätzliches Impfzertifikat mehr ausstellen lassen.

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