Hilfsmittelversorgung

Vier Inko-Versender für TK-Versicherte APOTHEKE ADHOC, 28.02.2017 12:13 Uhr

Berlin - 

Ab März gilt der neue Versorgungsvertrag der Techniker Krankenkasse (TK) für ableitende Inkontinenzhilfen. Danach dürfen künftig nur noch bis zu vier Anbieter bundesweit die TK-Versicherten beliefern. Somit brachte die TK noch kurz vor Inkrafttreten des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) ihre Exklusivausschreibung durch. Kritiker befürchten höhere Zuzahlungen für die Patienten.

Ende 2016 hatte die TK eine Ausschreibung für ableitenden Inkontinenzhilfen und intravaginalen Kontinenztherapiesysteme gestartet. Die neuen Verträge gelten ab dem 1. März zunächst für zwei Jahre und können um weitere zwei Jahre verlängert werden. Es geht vor allem um Urin- und Stuhlbeutel.

Die insgesamt 22 Lose hatte die Kasse nach Postleitzahlen ausgeschrieben. Die einzelnen Gebiete umfassen beispielsweise Schleswig-Holstein, Hessen Mitte oder Sachsen/Sachsen-Anhalt. Die Kasse weist in der Ausschreibung darauf hin, dass der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium sei. Bislang gab es für die Versorgung der TK-Versicherten mehrere Anbieter, darunter auch Apotheken.

Die TK sieht keine Nachteile für ihre Versicherten: „Wir haben in unserem Vertrag zahlreiche Qualitäts-Komponenten eingebaut. Zum Beispiel müssen die Versicherten bei Bedarf in ihrem häuslichen Umfeld oder alternativ einem Ort ihrer Wahl innerhalb Deutschlands aufgesucht und von einer Fachkraft beraten werden. Bei Bedarf auch mehrmals“, so ein TK-Sprecher. Und Versicherte mit bereits laufender Versorgung müssten bei in den Körper eingeführten oder direkt am Körper befestigten Hilfsmitteln weiterhin mit dem vertrauten Produkt versorgt werden.

Mit den Lieferanten vereinbart wurden laut TK weitere Details: Die Patienten müssen persönlich oder telefonisch beraten werden. Es muss eine Einweisung und Anleitung des Versicherten oder der pflegenden Person in den fachgerechten Gebrauch der ableitenden Inkontinenzprodukte durch medizinisch ausgebildete Fachkräfte erfolgen.

Die Inkontinenzprodukte müssen kostenlos direkt nach Hause geliefert werden, auf Wunsch in einem neutralen Karton. Wenn die Bestellung bis 12 Uhr vorliegt, muss die Lieferung am selben Tag erfolgen. Die Lieferung kann zu einem Wunschtermin zwischen 7 bis 9 Uhr oder 18 bis 21 Uhr erfolgen. Der Lieferant muss eine kostenlose Telefon-Hotline anbieten.

In allen 22 Losgebieten erhielt die GHD Gesundheits GmbH Deutschland – nach eigenen Angaben der größte Anbieter von ambulanten Hilfsmitteln in Deutschland – den Zuschlag. Vier weitere Anbieter erhielten ebenfalls in unterschiedlichen Losgebieten einen Zuschlag: Neun Verträge erhielt die Rehability Reha-Fachhandel GmbH. Weitere Vertragspartner sind KCM Konzeptionelles Care Managament GmbH, Vital Gesundheitsservice für Berlin und Brandenburg und HCPHomeCare Plus.

Die Bieter und Bietergemeinschaften mussten der TK ihre Eignung als Vertragspartner nachweisen. Dazu mussten sie etwa einen Handelsregisterauszug, Eigenerklärungen zu Vorstrafen, Geschäftstätigkeit, Gesamtumsätzen sowie mit Inkontinenzhilfen gemachte Umsätze vorlegen. Zudem mussten die Unternehmen nachweisen, seit mindestens drei Jahren im Bereich Inkontinenzversorgung tätig zu sein.

Darüber hinaus mussten die Bieter ihre technische und berufliche Eignung für die Versorgung nachweisen, der TK ein Konzept zur Lieferfähigkeit vorlegen. Die Bieter mussten außerdem den Mindeststandards vom GKV-Spitzenverband genügen.

Die Verträge über aufsaugende Inkontinenzprodukte hatte die TK bereits vor einem Jahr erneuert. Hier zahlt die Kasse eine Monatspauschale von 15,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, also brutto knapp 18,50 Euro. Neben Versendern konnten die Apotheken dem Vertrag beitreten. Die Kasse hatte ihre Patienten allerdings über die neuen Versorger informiert, bevor Apotheken überhaupt die Vertragsunterlagen einsehen konnten.

Stiftung Warentest hat kurz vor in Kraft treten des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) noch einmal 19 Produkte untersucht, die das Leben für Inkontinenzpatienten erleichtern sollen. Viele Windeln, Pants und Vorlagen fielen im Test durch. Schlecht schnitten vor allem Produkte ab, die ab März dann gar nicht mehr für die Versorgung zugelassen sind. Das Testergebnis war laut Stiftung Warentest eindeutig: Am zuverlässigsten sind die Produkte von Hartmann und Tena, weil sie komfortabel und trocken seien. Günstige und gute Mittel sind demnach auch die Vorlagen und Pants von Seni. Auch Windeln und Vorlagen schneiden beim Test insgesamt nur ausreichend ab – fünf davon sind deutlich billiger als der Durchschnitt, vor allem die Produkte von Nona und Unizell. „Diese fünf halten nicht dicht und trocken. Sie laufen häufig aus, geben Harn wieder an die Haut ab.“