Dispensierrecht vs. Grippeimpfung

Hausärzteverband: Praxen sollen Apotheken boykottieren Patrick Hollstein, 06.07.2021 10:39 Uhr

Streit um die Spritze: In Rheinland-Pfalz hetzt der Hausärzteverband gegen Apotheken, die am Modellprojekt teilnehmen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Wo Apotheken gegen Grippe impfen wollen, rufen die Hausärzt:innen reflexartig nach dem Dispensierrecht. In Rheinland-Pfalz hat der Dauerstreit aber eine neue Dimension erreicht: Hier ruft die Vorsitzende des Hausärzteverbands ihre Kolleg:innen zum Boykott der teilnehmenden Apotheken auf.

Ab Herbst können auch die Apotheken in Rheinland-Pfalz ihre Kund:innen im Rahmen eines Modellprojekts gegen Grippe impfen. Die AOK hat dazu mit dem Landesapothekerverband einen Modellvertrag geschlossen, der eine Laufzeit von drei Jahren hat. Ziel ist es, durch die Ausweitung des Angebots die Impfquote zu verbessern.

Bei den Hausärzt:innen kommt der Vorstoß nicht gut an. Die Ursachen für die mangelhafte Impfquote lägen mitnichten in den Praxisstrukturen, kritisiert Verbandschefin Dr. Barbara Römer. Unfair sei einerseits die „über 30 Prozent höhere Vergütung für Apotheker“. Andererseits werde Apotheken die Möglichkeit eröffnet, „unabhängig von Stiko-Empfehlungen alle Personen ab 18 Jahren zu impfen, während die Ärzteschaft weiterhin an die Stiko gebunden ist und bei Nichtbeachtung sofort der Regress droht“. Auch in der Saison 2021/22 werde eine Grippeimpfung außerhalb der Stiko-Vorgaben nur über das für den Patienten aufwendige Ersatzverfahren – nämlich die Privatabrechnung – möglich sein, was für AOK-Versicherte die Bereitschaft für eine unkomplizierte Impfung in der Apotheke weiter erhöhen werde, so Römer.

„Auch von gesetzgeberischer Seite wurden bereits Pflöcke eingeschlagen, die Apotheker nach einer Schulung ermächtigen, Impfaufklärung, Impfung sowie gegebenenfalls eine Notfallintervention durchzuführen. Dies ist ein Schlag in das Gesicht eines jeden Einzelnen von uns, die wir uns durch sechs Jahre Studium und fünf Jahre Facharztweiterbildung gekämpft haben, bevor es uns erlaubt war, eigenverantwortlich auch nur eine einzige Impfung gegen Grippe zu applizieren.“

Römer fordert ihre Kolleg:innen auf: „Sprechen Sie jetzt mit Ihrer Apotheke vor Ort, ob Sie ein Impfangebot in der Apotheke wirklich mittragen können. Denken Sie bitte daran, dass Sie beispielsweise. die Möglichkeit haben, auch in anderen Apotheken Ihren Sprechstundenbedarf und alle Impfstoffe zu bestellen, und dergleichen mehr. Schulungen für Apotheken werden aus der Ärzteschaft gestemmt werden: Auch hier sollte jeder gut abwägen, inwieweit man aktiv an der Substitution unseres Berufsstandes mitwirken möchte.“

Von der Politik, den Krankenkassen – hier an erster Stelle der AOK Rheinland-Pfalz – fordert der Hausärzteverband „nachdrücklich und in aller Klarheit, dass im Sinne der angestrebten sektorenverbindenden Versorgung nicht nur originär ärztliche Leistungen auf Apotheken übertragen werden können, sondern dass dieses Vorgehen selbstverständlich auch im umgekehrten Sinne ausgestaltet wird in Form eines Dispensierrechts von Medikamenten für Arztpraxen“.

Weiter argumentierte Römer: „Wir erwarten von der Politik und den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz, dass dieses sogenannte ‚neue Denken zum Wohle aller im Gesundheitswesen‘ durch ein entsprechendes Modellprojekt auch für Arztpraxen mit Leben gefüllt wird!“

Zuvor hatten sich bereits Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung (KV) gegen Grippeimpfungen in Apotheken ausgesprochen, letztere sogar in Form einer Resolution: Impfungen – auch gegen Influenza – seien eine ureigene ärztliche Aufgabe und gehörten ausschließlich in die Hände von Ärztinnen und Ärzten, so der Tenor. „Jede Impfung bedarf einer vorherigen ärztlichen Aufklärung und Überprüfung des Gesundheitszustands unmittelbar vor Durchführung der Impfung. Dies ist im Sinne der optimalen Patientensicherheit ausschließlich in ärztlich geführten Praxisstrukturen umzusetzen. Auch eine nicht generell auszuschließende, gegebenenfalls lebensbedrohliche akute Impfkomplikation nach Impfung kann nur durch eine unmittelbare ärztliche Intervention adäquat durchbrochen werden.“

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte hätten umfassende Kenntnis über die gesundheitlichen Voraussetzungen ihrer Patientinnen und Patienten und könnten individuell entscheiden, ob aus medizinischer Sicht eine Impfung gegen Influenza unbedenklich und sinnvoll ist. „Impfen gehört zum täglichen Kerngeschäft von Arztpraxen. Hier besteht hohe Professionalität und jahrzehntelange Routine, wie das Engagement bei den Corona-Impfungen aktuell wieder einmal beeindruckend unter Beweis stellt.“

Die in den letzten Jahren zunehmende Impfmüdigkeit in der Bevölkerung werde nicht durch die Hinzunahme neuer Impfstrukturen verbessert, sondern durch den massiven Ausbau staatlich geförderter und zielgerichteter Impfaufklärungskampagnen, eine ausreichende und planbare Verfügbarkeit von Grippeimpfdosen in den Arztpraxen und die sofortige und dauerhafte Anpassung der Impfvereinbarung mit der Möglichkeit zur Grippeimpfung für alle Altersgruppen in den Arztpraxen.

In dem Zusammenhang forderte die Vertreterversammlung erneut, dass Regresse abgeschafft und bürokratische Hürden bei der Impfstoffbestellung massiv reduziert werden. „Grippeimpfungen sind seit jeher zentraler Bestandteil der Patientenversorgung in Arztpraxen. Hausarzt- und Facharztpraxen stellen sich auch in der Coronapandemie uneingeschränkt dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.“

„Wie soll [...] in einer Apotheke auf eine akut auftretende medizinische Komplikation nach einer Impfung reagiert werden“, mahnte
der Präsident der Landesärztekammer, Günther Matheis, Anfang Juni in einer gemeinsamen Mitteilung. „Der Aufbau einer ambulanten Impfinfrastruktur in den Apotheken würde eine riskante und unnötige Parallelwelt schaffen.“

Der KV-Vorsitzende Peter Heinz warnte ebenfalls: „Der Versuch, Schutzimpfungen, welcher Art auch immer, einer direkten ärztlichen Kontrolle zu entziehen, kann für Patientinnen und Patienten gefährlich werden.“