Entschädigung für Restbestände

Grippeimpfstoffe: Apotheken bekommen 16 Millionen Euro APOTHEKE ADHOC, 24.08.2021 18:22 Uhr

Entschädigung für Ladenhüter: Das BMG erstattet für übrig gebliebene Grippeimpfstoffe insgesamt 16 Millionen Euro an die Apotheken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nach monatelangem Warten gibt es eine Lösung für Grippeimpfstoffe der vergangenen Saison, die nicht von den Praxen abgerufen wurden und in den Apotheken lagern. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will insgesamt 16 Millionen Euro zahlen. Werden mehr Dosen angemeldet als erwartet, wird der Betrag pro Apotheke entsprechend gekürzt.

Laut Entwurf für eine Grippeimpfstoff-Rückerstattungsverordnung aus dem BMG können die Apotheken sich die Kosten für alle nicht abgegebenen Grippeimpfstoffe erstatten lassen. „Die konkrete Höhe des Anspruches richtet sich nach dem jeweiligen Apothekeneinkaufspreis und der Anzahl nicht abgegebener Grippeimpfstoffe.“ Sie müssen entsprechend melden, wie viele Dosen übrig geblieben sind und zu welchem Einkaufspreis diese beschafft wurden. Insgesamt werden 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; übersteigt die Anzahl der gemeldeten Dosen den vorgesehenen Betrag, wird dieser entsprechend anteilig je Apotheke gekürzt. Die Abwicklung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF), das Geld kommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Weil wegen der Corona-Pandemie mit deutlich höherer Nachfrage gerechnet wurde, hatte das BMG im vergangenen Frühjahr 6 Millionen Dosen zusätzlich bestellt, sodass die Gesamtzahl bei 26 Millionen lag. Im Vorjahr waren insgesamt 14 Millionen Dosen verimpft worden. Dass dennoch so viel Impfstoff übrig blieb, war der schlechten Koordination bei der Auslieferung der Imfpstoffe geschuldet: Im Herbst kam es zunächst zu einem Ansturm auf die Praxen. Dann musste Apotheker:innen und Ärzt:innen auf Nachschub warten, insbesondere die nationale Reserve des Bundes wurde erst im November in größerem Umfang ausgeliefert. Da war die Nachfrage seitens der Patient:innen aber schon eingebrochen. Der Impfstoff blieb in den Apotheken liegen.

„Die zeitlich gestreckte Auslieferung der Grippeimpfstoffe, Doppelbestellungen von Ärztinnen und Ärzten sowie nicht wahrgenommene Impftermine führten jedoch dazu, dass nicht alle an Apotheken gelieferte Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden konnten“, schreibt das BMG dazu.

„Der Deutsche Apothekerverband hat sich schon seit langem dafür eingesetzt, dass die bestellten, aber ungenutzten Impfdosen aus der Grippesaison 2020/2021 den Apotheken zurückerstattet werden“, kommentiert DAV-Chef Thomas Dittrich. „Mit der Verordnung setzt die Politik nun das richtige Signal, denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 werden Impfungen im Umfeld der Corona-Pandemie wichtiger denn je sein.“ Natürlich werde man zum Verordnungsentwurf bis 27. August noch eine detailliertere Stellungnahme abgeben.

Schon im Februar hatte der Apothekerverband Nordrhein seine Mitglieder befragt und hochgerechnet, dass bundesweit noch rund 1 Million Impfdosen im Wert von über 10 Millionen Euro lagern könnten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) verhandelte mit dem BMG über eine Entschädigung, zumal der Großhandel seine Restbestände zurückgeben konnte.

Auch in diesem Jahr setzt das BMG auf zusätzliche durch den Bund beschaffte Impfdosen Grippeimpfstoff. Für die kommende Grippeimpfsaison 21/22 wurde eine nationale Reserve von 6,85 Millionen Grippeimpfstoffdosen beschafft. Diese sollen im Herbst erneut regulär über die Apotheken an die Praxen abgegeben werden.