Grippeimpfstoff: Einzelimport wegen Engpass APOTHEKE ADHOC, 05.12.2018 07:58 Uhr
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Notlösung Einzelimport: Weil in Thüringen der Grippeimpfstoff fehlt, haben Apotheken § 73 AMG genutzt. Foto: Elke Hinkelbein
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Sondereregelung in Bayern: Die LAGI hat beschlossen, dass Ärzte angesichts der besonderen Situation die Möglichkeit erhalten „untereinander Impfstoffe austauschen zu dürfen“. Foto: APOTHEKE ADHOC
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„Die bayerischen Krankenkassen unterstützen dies unbürokratisch, sofern eine Dokumentation erfolgt ist“, versichert die LAGI. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Laut Hubmann sollen nach Absprache mit den Kostenträgern der Sanofi-Impfstoff aus Frankreich importiert werden. 20.000 Impfdosen sollen dem Freistaat in Aussicht gestellt worden sein. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Sondersitzung Grippeimpfstoffe: In Bayern hatte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ein Treffen einberufen. Foto: StMGP
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„Wir möchten den kollegialen Austausch von Grippeimpfstoffen initiieren und fördern. Das heißt, dass Apotheken möglicherweise noch vorhandene, überzählige Lagerbestände an die Geschäftsstelle des BAV melden“, so der 1. Vorsitzende des BAV Dr. Hans-Peter Hubmann. Foto: Elke Hinkelbein
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Die Liste soll online gehen, sobald die ersten Meldungen eingegangen sind. Der Verband kündigt zudem an, die Liste fortlaufend zu aktualisieren. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Keine Ärzte-Assistenten: Der bayerische Verbandschef Dr. Hans-Peter Hubmann fordert eine Honorierung der Erstellung von Medikationsplänen durch Apotheker. Foto: Christof Stache
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Warum fehlen Grippeimpfstoffe? Tatsache ist, dass beispielsweise die AOK Niedersachsen die Ärzte angehalten hatte, mit Vorbestellungen zurückhaltend zu sein. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland Pfalz (KV) warnte die Kollegen vor nicht allzu langer Zeit vor ausufernden Kosten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Wer ist Schuld und wie konnte es so weit kommen, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Versorgungsmangel ausrufen muss? Ganz klar die Hersteller, meint Professor Dr. Gerd Glaeske. Foto: Elke Hinkelbein
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Spahn sagte: „Jeder, der will, muss sich gegen Grippe impfen lassen können.“ Dafür musste der Versorgungsmangel offiziell gemacht werden. Foto: GSK
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Spahn lockert daher nun die Vorschriften, um gegen den Engpass anzukommen. Foto: Christof Stache
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Der Run auf die Grippeimpfstoffe hat begonnen: Regionale Verteilungsprobleme sorgen für einen Nachbarschaftsstreit. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Manfred Saar, Apothekerkammer Präsident des Saarlandes, hegt die Vermutung, die Pfälzer seien an der Impfstoff-Knappheit im Saarland nicht ganz unbeteiligt. Foto: Andreas Domma
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Ein Ärzte-Hopping macht Saar zwar nicht für den Engpass verantwortlich, möglich sei jedoch, dass Pfälzer-Apotheken über den Großhandel Ware abziehen, denn beide Regionen greifen zum Teil auf die gleichen Großhändler zurück. Foto: Andreas Domma
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In Rheinland Pfalz sei ein deutliches Manko an Grippeimpfstoffen zu verzeichnen, verursacht durch die Kassenärztliche Vereinigung. Foto: APOTHEKE ADHOC
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„Keine Vorbestellungen. Die KV RLP erinnert noch einmal daran, keine Grippe-Impfstoffe vorzubestellen, sondern diese bei Bedarf in angepassten Mengen zu ordern.“ Foto: APOTHEKE ADHOC
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Apotheker sind nun jedoch in der undankbaren Lage das Manko auszugleichen und Impfstoffe zu besorgen. Die Hersteller produzieren jedoch keine Impfdosen mehr, so Saar. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Grippeimpfstoffe sind knapp. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist es offiziell – Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Versorgungsmangel ausgerufen. In einigen Teilen Deutschlands besteht aufgrund eines regionalen Verteilungsproblems seit Längerem ein Mangel. So auch in Thüringen. Die Apotheker wissen sich schon seit einiger Zeit zu helfen und zwar mit Einzelimporten nach § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG). Und das schon bevor der Minister den Mangel bestätigte.
In Thüringen werden die saisonalen Grippeimpfstoffe über die AOK Plus abgerechnet. Die Kasse ist dem Vernehmen nach nicht ganz unschuldig an der Misere. Bereits im Juni wurden die Ärzte in einem Schreiben dazu angehalten, wirtschaftlich zu verordnen. „Als Vertragsarzt/Vertragsärztin sind Sie aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet, im Verhältnis mehrerer therapeutisch gleichwertiger, aber unterschiedlich teurer Impfstoffe, den kostengünstigeren zu wählen“, so die AOK Plus. Zum damaligen Zeitpunkt wusste jedoch die Kasse selbst nicht, ob die erfragten Preise auch unverändert bleiben würden. Dies hatte zu Verunsicherungen bei den Ärzten geführt, die daher zurückhaltend Vorbestellungen abgegeben hatten.
Außerdem wies die Kasse darauf hin, dass „die Auswahl und Verordnung der Impfstoffe im Rahmen des Sprechstundenbedarfs gemäß der geltenden Impfvereinbarung bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erfolgen“ hat.
Zur Impfsaison war das Dilemma spürbar. In Thüringen fehlt es an Grippeimpfstoffen. Auch weil die Impfstoffhersteller zum Start Einzeldosen ausgeliefert hatten, fehlten Apotheken die Packungen zu 10 und 20 Stück für die Belieferung des Sprechstundenbedarfs. Die AOK Plus hatte eine Ausnahmeregelung getroffen und die Abgabe der Einzeldosis zu Lasten des Sprechstundenbedarfs genehmigt und auf Retax und Regress verzichtet.
Als die Ware wieder knapp war, nutzten Apotheker die Chance und bestellten die Vakzine als Einzelimport nach § 73 Absatz 3 AMG. Zwar kann so der Sprechstundenbedarf nicht bedient werden, aber immerhin einzelne Patienten versorgen. Denn der Import ist nur gestattet, wenn es sich um eine Bestellung für eine Einzelperson handelt und das Produkt im Exportland rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde. Zum Import berechtigt sind Apotheken, wenn es in Deutschland für das Indikationsgebiet kein vergleichbares Arzneimittel in Bezug auf Wirkstoff und Wirkstärke gibt.
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