Polizei warnt Apotheken

„Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr“

, Uhr
Berlin -

Apotheken spielen bei der Ermittlung von gefälschten Covid-19-Impfnachweisen eine wichtige Rolle. Viele Teams engagieren sich und ziehen immer mehr gefälschte Nachweise aus dem Verkehr. Die Polizei in Dortmund konnte nach einem Hinweis aus einer Apotheke ein mutmaßliches Betrügerpaar stellen. Die Ermittler lobten das vorbildliche Handeln.

In einer Dortmunder Apotheke fiel den Angestellten ein vorgelegter Impfpass auf. Ein Mann wollte ein digitales Zertifikat, allerdings gab es Ungereimtheiten. Es wurden Kopien von dem gelben Heft und dem Personalausweis angefertigt, die an die Polizei weitergeleitet wurden. Die Angestellten hätten „vorbildlich reagiert“, lobt ein Polizeisprecher. „In allen Fällen wurde der Verdacht der Fälschung später bestätigt.“

Am vergangenen Mittwoch wurde die Wohnung der Verdächtigen durchsucht und dort 14 gefälschte Impfpässe gefunden. In den vergangenen Tagen hätten Apothekenangestellte häufiger Verdacht geschöpft und die Polizei alarmiert. Die Ermittler bitten Apothekenangestellte, auch in Zukunft bei der Prüfung solcher Dokumente „weiterhin größte Sensibilität walten zu lassen“. In Apotheken sei eine erhöhte Wachsamkeit erforderlich.

Das heißt konkret: Bei einem Verdacht solle die Polizei „möglichst unbemerkt“ informiert werden. „Prüfen Sie im Einzelfall auch, ob es Sinn macht, die Impfausweise direkt einzubehalten. Bringen Sie sich dabei allerdings nicht selbst in Gefahr“, warnen die Ermittler. „Vermeiden Sie bei Bedenken bitte unbedingt eine direkte Konfrontation.“

Auch Bürger:innen sollen angesichts der steigenden Fälschungszahlen wachsam sein. Impfpässe und die dazugehörigen Daten der Covid-19-Schutzimpfung sollten nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. „Häufig nutzen Urkundenfälscher die Chargennummern solcher Fotos, um ihre Impfausweise zu fälschen.“

Seit heute gelten neue Strafen für Impfpass-Fälscher und diejenigen, die die Plagiate nutzen. Wer Impfnachweise fälscht oder solche in der Apotheke einlöst, muss künftig mit einer langen Haftstrafe rechnen. Geändert werden die Paragrafen 277, 278 und 279 des Strafgesetzbuches (StGB). Strafbewehrt sind künftig mehrere Tatbestände im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen.

Welche Erfahrungen die Apothekenteams machen und wie sie damit umgehen sollen, darum dreht sich das heutige Webinar „Gefälschte Impfpässe – Wie schützen sich Apotheken?“ HEUTE AB 17 Uhr LIVE. Jetzt anmelden!

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
regelmäßige Überwachung
Behörde droht mit Revision
Korrekturgrund 367
AOK startet Engpass-Retax
Teilbarkeit des Bruttobetrages
Pennadeln: Rundung, sonst Retax!

APOTHEKE ADHOC Debatte