Rezeptabrechnung

Botendienst: Das ist die Sonder-PZN

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Berlin -

Seit einer Woche können Apotheken den Botendienst abrechnen, allerdings mussten die Rezepte mangels Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband bislang zurückgestellt werden. Jetzt steht fest, wie die Leistung abgerechnet werden kann.

Zur Abrechnung soll die Sonder-PZN 06461110 im Pharmazentralnummern-Feld aufgedruckt werden – in das Feld „Faktor“ die Ziffer „1“ und im Feld „Taxe“ soll als Betrag „595“ einen Platz finden. Die Taxe, die als Botendienstzuschlag auf dem Verordnungsblatt aufgetragen wird, ist dem Gesamt-Brutto hinzuzurechnen. Eine Dokumentationspflicht, wie von den Kasse gefordert, erwähnt der DAV nicht.

Mit dem Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) sei bereits abgestimmt, dass eine Umsetzung unter Verwendung des Sonderkennzeichens 06461110 umgehend – bereits in dieser Woche – durch das Softwarehaus vorgenommen werde, so der DAV. Auch die Apothekenrechenzentren und die Abdata seien informiert. Wird die Sonder-PZN noch nicht in der Software angezeigt, könne diese manuell auf dem Rezept aufgetragen werden.

Pünktlich zur Rezeptabrechnung für den Monat April hatten sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband auf die technische Umsetzung geeinigt. Die Landesapothekerverbände werden am 4. Mai darüber abstimmen; die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes wird für Mitte nächster Woche erwartet.

Apotheken sollen bis 30. September den Botendienst mit 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vergütet bekommen. Zusätzlich können Apotheken, die einen Botendienst anbieten, einmalig 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Wie dies abgerechnet wird, hat der DAV noch nicht bekannt gemacht.

Die Zahlung soll der Förderung des Botendienstes und der Reduzierung der sozialen Kontakte dienen. Verankert ist die Honorierung der Serviceleistung in der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVersVO).

„Mit der finanziellen Unterstützung für den Botendienst kann das Personal der Apotheke vor Ort außerdem stärker in die aufsuchende Betreuung vor allem von chronisch kranken und älteren Patienten gehen“, so Abda-Präsident Friedemann Schmidt.

Auch der DAV-Vorsitzende Fritz Becker begrüßt die Verordnung: „Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär. Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt.“

 

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