Apothekerin klagt gegen Hersteller

Streit um Biontech-Impfstoff: Entscheidung Ende März

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Berlin -

Im Streit um den Vertrieb des Corona-Impfstoffes von Biontech bleiben beide Seiten hart. Das Mainzer Unternehmen sieht sich außer Stande, den mRNA-Impfstoff, der gemeinsam mit Pfizer entwickelt wurde, derzeit über Apotheken abzugeben. Eine Kölner Pharmazeutin hatte vor dem Landgericht (LG) Mainz geklagt.

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung wurde keine Einigung erzielt. Die Apothekerin will nach eigenem Bekunden die Bevölkerung mit dem mRNA-Impfstoff versorgen. Sie beruft sich dabei auf den Kontrahierungszwang. Dieser könne in seltenen Fällen auch im Privatrecht angewendet werden, sagt ihr Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker. Die Firma unterliege wegen der marktbeherrschenden Stellung der Pflicht, mit Apotheken einen Vertrag abzuschließen. Es gebe keine Grundlage, nur an den Staat zu liefern.

„Wir haben Biontech im Vorfeld angeschrieben, aber die Firma hat nicht reagiert“, sagt er. Die Apothekerin sei dringend auf den Impfstoff angewiesen, wenn sie ihrer beruflichen Pflicht nachkommen wolle, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Anderenfalls sei es ihr nicht möglich, einen „Beitrag zur Volksgesundheit“ zu leisten. Eine Weigerung von Biontech zum Vertragsabschluss sei deshalb „sittenwidrig“.

Eine Pflicht oder Befugnis zur vorrangigen Lieferung an staatliche Einrichtungen sei weder gesetzlich festgelegt, noch anderweitig ersichtlich. Die Apothekerin kann ihrem Anwalt zufolge dafür sorgen, dass der Impfstoff bei minus 80 bis minus 60 Grad Celsius gelagert wird. Notfalls werde nachgebaut. Sie will anonym bleiben, weil sie fürchtet, bei einer erfolgreichen Klage mit Anfragen überrannt zu werden.

Der Streitwert beträgt rund 14.000 Euro. Formal geht es um 195 Durchstechflaschen zu marktüblichen Bedingungen. Dabei handelt es sich eine Verpackungseinheit. Eine Durchstechflasche mit 0,45 ml enthält nach dem Verdünnen sechs Dosen von je 0,3 ml. Comirnaty wird zur aktiven Immunisierung von Personen ab 16 Jahren zur Vorbeugung von Covid-19 durch das Sars-Cov-2-Virus angewendet. Am 25. März will das LG entscheiden.

Der Hersteller liefert den Impfstoff in speziellen Behältern mit Trockeneis aus. In den USA hat die Arzneimittelbehörde (FDA) diese Vorgabe zuletzt gelockert. Der mRNA-Impfstoff darf dort bis zu zwei Wochen bei Temperaturen eines normalen Gefrierfachs transportiert und gelagert werden. Der Grund: Die Erlaubnis werde bei der Corona-Impfkampagne für mehr Flexibilität sorgen und den Druck auf die Lieferkette für ultrakalte Gefriermodule senken.

Biontech ist hierzulande zuletzt stärker auf die Apotheken zugegangen. Das Mainzer Biotechunternehmen rief in Betrieben an, um die Beratungsleistung zum Thema Impfstoffe zu stärken und auszuweiten. Pharmazeuten sollten frühzeitig zu allen Belangen rund um Covid-19 und den Impfstoff aus dem Hause Biontech informiert werden, lautete der Grund. Biontech stellt beispielsweise produktneutrale Toolkits zu Verfügung und plant weitere Online-Seminare für alle interessierten Apotheker:innen.

 

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