Auch der Verwaltungsgerichtshof findet, dass der Apothekerin die Approbation zu recht entzogen worden ist. Die Klägerin habe sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht, so die Richter. Der Gerichtshof sieht daher wie das Verwaltungsgericht die Apothekerin unwürdig zur Ausübung des Berufs.
Die Apothekerin hatte zwar argumentiert, dass sie ihre „Augen verschlossen“ und gehofft habe, das alles in Ordnung sei. Da die Eltern ihr allerdings nur den rabattierten DocMorris-Preis bezahlten und sie trotzdem den höheren Preis auf den Rezepten quittierte, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Falschangaben auf Unwissenheit beruhten, so die Richter.
Spätestens als die Eltern dazu übergegangen seien, mehr Arzneimittel als benötigt bei der Versicherung abzurechnen, hätte der Apothekerin auffallen müssen, dass nicht alle quittierten Arzneimittel bezahlt und abgeholt wurden.
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