Festbeträge

Aufzahlung für Rabattarzneimittel? Katharina Lübke, 17.06.2014 09:58 Uhr

Teures Rabattarzneimittel: Wenn im Juli die neuen Festbeträge in Kraft treten, drohen Patienten massive Aufzahlungen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Einführung der neuen Festbeträge zum 1. Juli könnte in den Apotheken zu erheblichen Problemen führen. Weil nicht alle Hersteller ihre Preise auf das von den Kassen geforderte Niveau absenken, drohen den Patienten deutliche Aufzahlungen. Das Problem: Auch Rabattarzneimittel sind betroffen.

Beispiel Eprosartan: Der GKV-Spitzenverband hat den Festbetrag auf 30,33 Euro gesenkt. Das Original, Teveten von Abbott, kostet derzeit 96,76 Euro. Auch die Generika – CT/Ratiopharm und Aristo – liegen mit 71,13 Euro beziehungsweise 68,84 Euro deutlich über der neuen Erstattungsgrenze.

Die beiden Teva-Töchter werden einem Sprecher zufolge ihre Preise auf Festbetrag absenken. Aristo will sich wegen laufender Gespräche noch nicht äußern; dem Vernehmen nach zieht das Berliner Unternehmen allenfalls in begrenztem Umfang mit. Das Problem: Aristo ist exklusiver Rabattpartner bei mehreren Kassen, unter anderem bei der AOK.

Bei der AOK Baden-Württemberg gibt man Entwarnung: „Rabattierte Arzneimittel führen nie zu Festbetragsmehrkosten. Überschreitet der Apothekenverkaufspreis bei vertraglich rabattierten Arzneimitteln den Festbetrag, so muss diese Überschreitung durch den Vertragsrabatt abgelöst werden“, so ein Sprecher. Die gesetzliche Regelung diesbezüglich sei eindeutig.

Ein Sprecher der AOK Bayern erklärt, dass es in den bundesweit ausgeschriebenen Verträgen eine Klausel gibt, nach der die Versicherten keine Nachteile infolge von Festbetragsanpassungen erleiden dürfen.

Der Versicherte werde keine Nachteile haben, da er das Präparat aufzahlungsfrei erhalte, auch wenn der Rabattpartner über dem Festbetrag liege, bestätigt auch ein Sprecher AOK Plus. „Die Rabattpräparate sind mit der entsprechenden Mehrkostenablösung in den Apothekensystemen gemeldet. Der Versicherte wird also davon nichts bemerken.“ Die fehlende Preisanpassung auf Festbetrag werde dann im Innenverhältnis zwischen AOK-System und Hersteller anhand der Vertragslage geklärt.

Pünktlich zum 1. Juli treten außerdem neue Rabattverträge der Deutschen BKK in Kraft. Vertragspartner für Eprosartan ist auch hier Aristo. Doch die Kasse hat nach eigenen Angaben ebenfalls sichergestellt, dass allenfalls Zu-, aber keine Aufzahlungen für die Versicherten anfallen.

Die Apotheker müssten daher die Rabattverträge bedienen und könnten nicht auf Produkte mit günstigerem Listenpreis wechseln, sagt ein BKK-Sprecher. Da die künftigen Preise noch nicht bekannt seien, könne man sich zu Preisdifferenzen zwischen den Anbietern derzeit nicht äußern. „Sollten sich während der Vertragslaufzeit Sachverhalte ändern, ist vertraglich für alle Eventualitäten gesorgt.“

Gemeint sind vermutlich Sonderkündigungsrechte, die in den Verträgen vereinbart sind. Da die Hersteller ihre Informationen aber bereits an die IfA gemeldet haben, könnte es zumindest in den ersten beiden Wochen zu Verwirrung in den Apotheken kommen.

Zumindest im Herbst, wenn der Wirkstoff auch bei der Barmer unter Vertrag geht, sollten die offenen Fragen geklärt sein. Laut Arzneiverordnungsreport wurde der Eprosartan zuletzt 157.000 Mal auf Kassenrezept verordnet.

Auch für Olmesartan gibt es übrigens Rabattverträge. Allerdings haben die beiden Originalhersteller, Daiichi Sankyo und Berlin Chemie, unisono erklärt, ihre Preise für Olmetec beziehungsweise Votum nicht abzusenken.