Arzneimittelkriminalität

Rezeptfälschung: Apotheker tragen Risiko Julia Pradel, 25.08.2015 10:04 Uhr

Berlin - 

Rezeptfälschungen werden immer besser und sind mitunter auch von Experten kaum zu erkennen. Das Risiko tragen die Apotheker – denn gegen gefälschte Rezepte können sie sich nicht versichern. Wenn sie die Kopie nicht als solche erkennen, die Krankenkasse aber schon, bleiben die Apotheker auf den Kosten sitzen.

Ein gefälschtes Rezept ist rechtlich gesehen eine Urkundenfälschung – genauso wie eine gefälschte Banknote. Und das Risiko für Unternehmer ist das gleiche: Erkennen sie die Fälschung, sind sie verpflichtet, dies zu melden. Den verlorenen Wert erstattet ihnen niemand. Geben sie das Geld aber – wissentlich oder unwissentlich – weiter, können sie sich strafbar machen.

Die Prüfung von Banknoten wie Rezepten gehöre zu kaufmännischen Sorgfaltspflicht, erklärt Michael Jeinsen, Versicherungsmakler aus Berlin. Deshalb würden gefälschte Rezepte auch nicht versichert: „Versicherungstechnisch ist das ein einfacher Tatbestand: eine beliebig wiederherstellbare Situation“, so Jeinsen. Da man die Dokumente leicht fälschen könnte, um schnell an Geld zu kommen, wird das Risiko gar nicht erst übernommen. „Die Möglichkeit, systematisch Versicherungsgelder zu missbrauchen, ist zu groß.“

Glück im Unglück hatte in dieser Hinsicht der Apotheker Abdalmeneim Zourob, der in der vergangenen Woche zwei Rezeptfälscher überführt hatte. Nachdem er drei Verordnungen über Tilidin, jeweils Mittwochnachmittag und auf vermeintlich korrekten Rezepten, beliefert hatte, wurde er misstrauisch und entdeckte beim dritten Rezept eine kleine Ungereimtheit. Als die Fälscher zum vierten Mal kamen, wartete schon die Polizei auf sie.

Die Kosten für das Tilidin muss Zourob nicht selbst tragen – aus Kulanz springt seine Versicherung PharmAssec ein und übernimmt den Schaden von rund 300 Euro. „Wir haben Trickdiebstahl offiziell versichert und legen die Versicherungsbedingungen sehr weit aus“, erklärt der zuständige PharmAssec-Mitarbeiter. Im Einzelfall kann dann auch der Schaden aus einer Rezeptfälschung erstattet werden.

Die Versicherung will Zourob außerdem mit einem Schreiben für seinen Einsatz danken. Immerhin hätte der Apotheker die Täter auch einfach wegschicken können. Dann wären sie aber sicher einfach in die nächste Apotheke gegangen und hätten ihr Glück dort versucht.

Ein Rezept zu kopieren stellt strafrechtlich eine Urkundenfälschung dar. Tätern droht laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, in besonders schweren Fällen eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt laut StGB etwa dann vor, wenn der Betrug gewerbsmäßig oder in einer Bande durchgeführt wird, einen großen Schaden herbeiführt oder durch eine große Zahl von Fälschungen die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet wird.

In den meisten Fällen werden die Täter zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Ein Rezeptbetrüger aus Berlin, der vier Monate gefälschte Tilidin-Verordnungen in Apotheken eingereicht hatte, musste vor drei Jahren beispielsweise 2000 Euro Strafe zahlen. Ein Mann, der sich mit gefälschten Rezepten in 35 Apotheken die somatropinhaltigen Wachstumshormonen Norditropin und Genotropin besorgt und weiterverkauft hatte, wurde 2008 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

+++ APOTHEKE ADHOC Umfrage +++

Gefälschte Rezepte in der Apotheke. Was sind Ihre Erfahrungen? Jetzt abstimmen! »