ApBetrO

Quarantäne für Verfallenes Julia Pradel, 02.04.2015 10:28 Uhr

Berlin - 

Verfallene Arzneimittel müssen in der Apotheke getrennt gelagert werden – egal, ob im Generalalphabet oder im Kommissionierer. Fallen den Pharmazieräten bei der Revision zu viele Mängel auf, kann das Lager als Sicherheitsmaßnahme überprüft werden – beim Kommissionierer bedeutet das die vorübergehende Stilllegung.

In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist geregelt, dass für Arzneimittel oder Ausgangsstoffe, die nicht verkehrsfähig sind, „ein separater und entsprechend gekennzeichneter Lagerbereich vorzusehen“ ist. Wie das sichergestellt wird, müsse jeder Apotheker selbst lösen, so Christian Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD).

Bei einer abgelaufenen Packung im Lager drücken die Kontrolleure vielleicht noch ein Auge zu. „Man kann auch mal was Verfallenes im Lager haben, das ist nur menschlich“, findet Bauer. Wichtig sei, dass im QMS die Endkontrolle vor der Abgabe geregelt werde. Die Kontrolle vor der Abgabe sei ebenso wichtig wie die Verfallsauswertung.

Stellen die Pharmazieräte bei ihrer Kontrolle des Warenlagers allerdings mehrere Verstöße fest, können sie anordnen, dass das ganze Warenlager überprüft wird – egal ob Kommissionierer oder Generalalphabet. Diese Sicherheitsmaßnahme führt dann dazu, dass der Kommissionierer vorübergehend stillgelegt wird. Solche Fälle gab es schon, Bauer selbst hatte aber noch keinen.

Denn das Verfallsdatum kann bei Kommissionierern zur Stolperfalle werden, wenn die Packungen automatisch eingelagert und die Daten nicht von Hand erfasst werden. Denn außer bei 2D-Codes ist das Verfallsdatum nicht im Barcode verschlüsselt. Vergibt der Automat aber auch für Kurzläufer automatisch eine Resthaltbarkeit von einem Jahr, werden sie erst nach ihrem tatsächlichen Verfalldatum ausgelagert. Aus diesem Grund hatte ein Apotheker Ärger mit der Aufsicht bekommen.

Um das Problem zu vermeiden, müssen die Packungen einzeln eingelagert und im System mit dem Verfallsdatum versehen werden – zumindest diejenigen, die nur kurz haltbar sind. Bei den anderen kann eine Kontrolle nach einer definierten Zeit eingestellt werden – beispielsweise nach zwölf Monaten. Die betroffenen Arzneimittel werden dann automatisch ausgelagert.

Aber nicht nur das Verfallsdatum, auch die Temperatur im Kommissionierer kann zum Problem werden. „Die Lagertemperatur von 25 Grad Celsius muss auch im Automaten gewährleistet sein“, betont Bauer. Daher müsse sie bei der Revision auch kontrolliert werden. Vorgeschrieben ist der Einbau einer Klimaanlage nicht, wird zum Teil aber empfohlen.