Impfstofflogistik

Apotheken dürfen nicht an Privatärzt:innen liefern

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Berlin -

Kurz vor der dem Start der Belieferung der Praxen mit Corona-Impfstoff gibt es eine Änderung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Belieferung privatärztlicher Praxen mit Corona-Impfstoffen durch Apotheken vorerst gestoppt. Das teilte die Abda mit. Im ersten Schritt sollen die Vakzine nur an Mediziner:innen gehen, die zulasten der GKV abrechnen dürfen. Die Bestellungen dürfen außerdem nicht gebündelt werden.

Die Vorgabe soll in der ab heute geltenden neuen Allgemeinverfügung des BMG geregelt sein. Das Ministerium informierte gestern über die Änderung der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV), die keine Beschränkung der Arztpraxen vorsieht. Apotheken dürfen demnach keine anderen Bestellungen als von Vertragsärzten beliefern. Die Vorgabe bezieht sich auf die KW 14, also die Woche nach Ostern. Ein Zuwiderhandeln stellt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Impfstoff muss laut Abda von der Apotheke gleichmäßig auf die Vertragsärzte verteilt werden, die in der Apotheke bestellt haben, jedoch aufgrund der Kontingentierung nicht die bestellte Menge erhalten haben. „Wichtig ist auch, dass Arztpraxen nicht unaufgefordert mehr Impfdosen erhalten, als sie bestellt haben.“ Davon betroffene Ärzte seien von der Apotheke unverzüglich über die Änderungen zu informieren, da dies für die Terminvergabe wichtig sei.

Apotheken, die die Umverteilung nicht stemmen könnten, sollten sich an ihren Großhandel wenden, empfiehlt die Abda. Das Verfahren, das für die Bestellungen in dieser Woche anzuwenden sei, sei mit dem Großhandelsverband Phagro und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgestimmt. „Ab sofort dürfen Apotheken auch keine Bestellungen von Ärzten annehmen, die nicht Vertragsärzte sind.“

Zudem weist die Abda darauf hin, dass die Bestellung der Covid-19-Impfstoffe beim Großhandel jeweils nur als Einzelaufträge abgegeben werden dürfen. „Die Apotheken sollen die Covid-19-Impfstoffe jeweils arztbezogen als Einzelauftrag bestellen, das heißt für jede Bestellung eines Vertragsarztes wird ein eigener Auftrag ausgelöst.“ Der Hintergrund: Der Großhandel müsse mit Blick auf die faire Verteilung der Impfstoffe wissen, wie viele Ärzte insgesamt bestellen.

Für den Start in den Arztpraxen stehen laut BMG in der ersten Woche (KW 14) knapp eine Million Impfdosen zur Verfügung. Zunächst soll in den Kalenderwochen 14 und 15 der Impfstoff von Biontech (Comirnaty) an die Arztpraxen ausgeliefert werden. Später werden voraussichtlich Impfstoffe anderer Hersteller hinzukommen.

Biontech wird die Impfdosen bei einer Ultratiefkühlung von weniger als minus 60°C direkt an bestimmte Standorte des pharmazeutischen Großhandels ausliefern. Dort wird der Impfstoff aufgetaut und bei 2°C bis 8°C weiter an die Apotheken geliefert. Ab der Entnahme aus der Ultratiefkühlung und der Verbringung in den Kühlbereich (2°C bis 8°C) beginnt die Haltbarkeitsdauer von 120 Stunden bei 2°C bis 8°C. In dieser Zeit muss der Impfstoff von den niedergelassenen Ärzt:innen verimpft werden.

Der Impfstoff von Moderna wird zunächst nicht an Praxen geliefert: Er „soll zunächst aufgrund der logistischen Herausforderungen hinsichtlich der Vorgaben an Transportbedingungen zunächst weiterhin nur an Impfzentren geliefert werden“, sagt ein Ministeriumssprecher. Zuvor hatte es Medienberichte gegeben, wonach der US-Hersteller die geplante Logistik kritisiert hatte: Das Unternehmen habe sich gegen den Plan gewehrt, den hochsensiblen Impfstoff unnötige Kilometer über Autobahnen und Landstraßen zu Großhändlern zu befördern, über die die Lieferkette zu den Ärzten laufen solle, heißt in einem Bericht von Bild.de. Der Grund: Die Kosten seien zu hoch.

Der Impfstoff von AstraZeneca kann bis zu 6 Monate bei 2°C bis 8°C gelagert werden. AstraZeneca Impfdosen werden vom Hersteller an einen zentralen Standort des Bundes geliefert. Den Weitertransport und die Belieferung von bestimmten Standorten des Großhandels übernimmt der Bund. AstraZeneca wird voraussichtlich ab Mitte April sukzessive an die Arztpraxen geliefert.

 

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