Stada-Gutschrift

Ärger um Valsartan-Retoure Nadine Tröbitscher, 03.08.2018 14:36 Uhr

Berlin - 

Wieder Ärger um Valsartan: Seit Wochen beschäftigt der Wirkstoff die Apotheker. Mehr als ein Dutzend Hersteller haben Valsartan-haltige Arzneimittel zurückgerufen. Inzwischen sind die Quarantäne-Boxen wieder leer und die möglicherweise mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) verunreinigten Arzneimittel retourniert. Apotheker erhalten die ersten Gutschriften, doch sorgte die Stada für Ärger bei einem Apotheker aus Nordrhein-Westfalen. Inzwischen ist die Kuh vom Eis.

Der Apotheker aus Ostwestfalen-Lippe retournierte aufgrund der Rückrufwelle Valsartan von Stada. Für die Packung zu 98 Filmtabletten zu 80 mg zahlte er bei Wareneingang 8,57 Euro (Netto). Dies entspricht dem Apothekeneinkaufspreis (AEK) bis zum 30. Juni. Die Gutschrift der Retoure fällt jedoch nur über 6,32 Euro (Netto) aus – abzüglich 3 Prozent Skonto.

Was war passiert? Am 1. Juli änderte sich der AEK auf 6,50 Euro. Und dieser wurde zur Berechnung der Gutschrift herangezogen. Reicht eine Apotheke im Rahmen eines Rückrufes bei der Stada eine Retoure ein, wird zur Berechnung der Erstattung „zunächst der tagesaktuelle Bezugspreis des Kunden zum Zeitpunkt der Retoure“ zur Berechnung herangezogen. Somit erklärt das Unternehmen den abweichenden Preis – abzüglich dem Rabatt, den das Unternehmen gewährt, sind es 6,32 Euro. Weiter heißt es: „Zudem geht unser System zunächst davon aus, dass Lagerwertverluste von der Apotheke zum Senkungsstichtag eingereicht und von uns ausgeglichen wurden.“

Ein weiterer vom System automatisch gesetzter Parameter ist das Skonto. Hier setzt das System voraus, dass der Apotheker 3 Prozent Skonto für die Bestellung – vor allem bei Bankeinzug – in Abzug bringen konnte. „Im Zusammenhang mit unseren Zahlungsbedingungen kürzen wir den Gutschriftbetrag um 3 Prozent Skonto“, schreibt die Stada. Macht unter dem Strich 7,29 Euro (Brutto) pro Packung, anstelle von 10,20 Euro (Brutto). Doch für die Valsartan-Retoure treffen die Parameter nicht zu. Apotheker haben die Ware meist über den Großhandel geordert und nicht direkt.

Der Apotheker wollte das nicht auf sich sitzen lassen und reklamierte die Gutschrift. Mit Erfolg. Stada ruderte zurück. „Grundsätzlich bekommen unsere Kunden den Betrag von uns erstattet, den sie gezahlt haben. Das gilt selbstverständlich auch für Retouren beim Rückruf von Arzneimitteln. Hier ist es uns besonders wichtig, dass den Apothekern kein monetärer Schaden entsteht“, teilt das Unternehmen mit. Vorausgesetzt, der Apotheker liefert mit der Retoure einen Bezugsnachweis. Fehlt dieser, nutzt das System die oben beschriebenen automatischen Parameter zur Berechnung der Gutschrift. „Wir erstatten die Differenz selbstverständlich allen Kunden, die sich mit diesem Anliegen und einem Bezugsnachweis an uns wenden.“

Stada räumt außerdem ein, dass es sich zum größten Teil im Fall Valsartan nicht um Direktware handele, sondern die Arzneimittel über den Großhandel an die Apotheken ausgeliefert wurden und das zum Teil längere Zeit bevor die Rückrufwelle ausgelöst wurde. „Da sich die Preise seitdem durchaus geändert haben können, treffen die oben genannten automatischen Parameter in Einzelfällen nicht zu.“

„Das Verfahren erschien mir merkwürdig. An keinem Punkt der Retoure wurde gefragt, wo die Ware bestellt wurde“, erzählt der Apotheker. Am Ende ist nochmal alles „gut gegangen“. Es ging nach dem ganzen Ärger mit dem Wirkstoff wohl auch eher ums Prinzip.