Offene Fragen bei der Zertifikatsausstellung

Abda: Kein Impfzertifikat für Genesene Alexandra Negt, 12.01.2022 14:47 Uhr

Bei Vorlage einer laborgesicherten Sars-CoV-2-Infektion darf die Apotheke nur einen Genesenennachweis ausstellen – kein Impfzertifikat. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Je weiter die Pandemie fortschreitet, desto mehr Sonderfälle ergeben sich bei der Ausstellung der digitalen Zertifikate. Vor allem die Differenzen zwischen der Zulassung und der aktuellen Stiko-Empfehlung erschweren Apotheken die Ausstellung. Die Abda informiert aktuell noch einmal darüber, dass nur für Impfungen Impfzertifikate ausgestellt werden – nicht für durchgemachte Infektionen.

Durchbruchsinfektionen und von der Zulassung abweichende Impfempfehlungen seitens der Ständigen Impfkommission (Stiko) erschweren den Apotheken die korrekte Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Die immer häufiger geltende 2G-Plus-Regel führt dazu, dass Apotheken vermehrt Rückmeldung zu falsch ausgestellten QR-Codes bekommen. Vor allem bei Janssen-Geimpften und bei Personen, die nach einer vollständigen Impfung infiziert und genesen sind, ist das Vorgehen für Apotheker:innen und PTA nicht immer klar.

Impfzertifikat nur für Impfungen

Aktuell informiert die Abda darüber, dass Apotheken nur für Impfungen Impfzertifikate ausstellen können. Mit anderen Worten: Eine durchgemachte Sars-CoV-2-Infektion nach durchgeführter Grundimmunisierung kann weder als Booster-Impfung noch als Genesenen-Impfung eingetragen werden. Der Schieberegler darf bei Impfdurchbrüchen zur Ausstellung eines Genesenenzertifikates nicht aktiviert werden.

Hierzu schreibt die Abda: „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat.“ Ob eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang noch nicht einheitlich geregelt. So wird eine Genesung in NRW beispielsweise für drei Monate mit einer Booster-Impfung gleichgestellt. Generell könne die Infektion jedoch mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden.

Eine Impfung gegen Sars-CoV-2 nach einer Infektion wird drei Monate nach der Genesung empfohlen. Dieser Zeitraum wurde von sechs Monaten aufgrund der Omikron-Variante verkürzt. Ziel dieser Verkürzung sei es, die Auffrischimpfkampagne zu intensivieren, um schwere Verläufe zu verhindern und die Transmission der sich ausbreitenden Omikron-Variante zu vermindern.

„Eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen ist für diejenigen schwierig, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden. Bei ihnen zeigen die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an“, erklärt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV). „Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung.“

Europaweite Regelung

Impfzertifikate gelten europaweit. Dementsprechend müssen Apotheken die Zertifikate nach den aktuell geltenden Zulassungen der einzelnen Impfstoffe ausstellen. Besonders interessant wird dieses Vorgehen beim Covid-19 Vaccine Janssen. Laut Zulassung besteht die Grundimmunisierung aus einer Injektion. Die Stiko empfiehlt eine „Nachimpfung“ mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe. Erst die dritte Spritze wäre damit eine Booster-Impfung.

Seitens der Abda heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung hierzu: „Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, zum Beispiel der Impfung mit Covid-19-Vaccine Janssen, erhalten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2.“ Dabei wird die Janssen-Erstimpfung laut Abda-Leitfaden als 1/1 eingetragen. Im Abda-Leitfaden lässt sich der Tabelle zu den Auffrischimpfungen entnehmen, dass eine zusätzliche Impfdosis nach vorheriger Impfung mit dem Janssen-Imfpstoff als 2/2-Booster eingetragen wird. Der Zusatz „Booster“ erscheint nicht auf dem Ausdruck oder in der App. Beim Scannen des QR-Codes wird ersichtlich, dass es sich um eine Auffrischimpfung handelt.

Janssen-Impfschema nach Stiko (bei über 60-Jährigen)

Grundimmunisierung
1. Dosis: Covid-19 Vaccine Janssen
2. Dosis: Comirnaty (Biontech)

Auffrischimpfung
3. Dosis: Comirnaty (Biontech)

oder

Grundimmunisierung
1. Dosis: Covid-19 Vaccine Janssen
2. Dosis: Spikevax (Moderna)

Auffrischimpfung
3. Dosis: Spikevax (Moderna)