Neuer Preis für FFP2-Masken

3,30 Euro: Wie läuft die Abrechnung? Alexander Müller, 01.02.2021 13:42 Uhr

Ungeklärte Fragen: Wie sollen die Apotheken zwei FFP2-PReise mit dem BAS abrechnen? Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Erstattungspreis für die FFP2-Masken erscheint Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt zu hoch, er will seine eigene Verordnung nach unten korrigieren. Ab dem 10. Februar werden nur noch 3,30 Euro netto erstattet. Ungeklärt ist noch, wie die Apotheken das abrechnen sollen.

Für ein Dutzend FFP2-Masken für jeden Versicherten ist der Aufwand beträchtlich: Für ein 6er-Set Masken bekommen die Apotheken 34 Euro brutto vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das das Geld aus dem Gesundheitsfonds zieht, der es aus Steuergeldern erstattet bekommt; 2 Euro zahlen die Bezugsberechtigten selbst in der Apotheke. Der Vorgang wiederholt sich einmal, die Fristen zur Einlösung der beiden Coupons überschneiden sich. Die Apotheke rechnen allerdings monatlich über ihr Rechenzentrum mit dem BAS ab.

In diese Gemengelage hinein plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt eine Preisänderung. Statt 6 Euro brutto (5,04 Euro ohne Mehrwertsteuer), sollen jetzt 3,30 Euro netto (oder 3,93 Euro brutto) pro Maske erstattet werden. Als Stichtag ist im Entwurf der Verordnung der 10. Februar vorgesehen. In der Begründung heißt es: „Dies bedeutet insbesondere, dass von den Apotheken für den zweiten Berechtigungsschein (einlösbar vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021) nur der abgesenkte Erstattungspreis abgerechnet werden kann“.

Das ist in der Praxis aber ohne Änderung des Abrechnungsvorgangs gar nicht umsetzbar. Aktuell ist vorgesehen, dass die Apotheken den NNF-Beleg nutzen, um einmal monatlich die Anzahl der abgegebenen Masken ans Rechenzentrum zu übermitteln. Dieses stellt dann eine Sammelrechnung an das BAS. Für die Abrechnung wird eine Platzhalter-PZN verwendet. Ob ein Coupon der ersten oder zweiten Tranche eingelöst wurde, geht aus der Abrechnung nicht hervor.

Denkbar wäre etwa, dass die Apotheken ab dem 10. Februar eine andere – neue – Sonder-PZN verwenden und eine zweite Zeile auf dem NNF-Beleg bedrucken oder handschriftlich ausfüllen. Für die Apotheken, Rechenzentren und Softwarehäuser bedeutet das zusätzlichen Aufwand mit extrem kurzem Vorlauf. Zumindest eine Umstellung zum Monatswechsel erschiene logischer.

Das gilt umso mehr, als bis zum vom BMG vorgesehenen Stichtag längst nicht alle Coupons der ersten Tranche eingelöst sein dürften. Die Barmer zum Beispiel hat gegenüber ihren Versicherten angekündigt, dass die Coupons für die dritte Gruppe der Versicherten – 60- bis 69-Jährige – „spätestens am 15. Februar bei den Anspruchsberechtigten ankommen“. Auch bei der AOK hat sich die Ausgabe der Coupons deutlich verzögert, was laut den Krankenkassen aber allein an den Lieferterminen der Bundesdruckerei lag.

Noch ist die Verordnung ein Entwurf. Die Abda hat also noch Gelegenheit, Minister Spahn davon zu überzeugen, die Umstellung des Preises wenigstens auf den Monatswechsel zu verschieben. Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening hatte die Preissenkung an sich bereits scharf kritisiert.