Wie werde ich sie los?

Vom Umgang mit Ladenhütern

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Berlin -

Egal, wie gut eine Apotheke wirtschaftet, irgendwann fallen sie an: vom Verfall bedrohte Arzneimittel, Ladenhüter & Co. Doch nur weil etwas schon länger herumsteht, ist es keineswegs unbrauchbar. Ein paar Tipps zum Umgang mit schwer verkäuflicher oder unverkäuflicher Ware.

Je mehr, desto günstiger. Dieser Grundsatz trifft auf viele Bestellungen in der Apotheke zu. Je mehr Packungen über den Großhandel oder direkt vom Hersteller bezogen werden, desto höher fällt der gewährte Rabatt aus. Ärgerlich wird es aber, wenn man nicht die gewünschte Menge verkauft oder die Nachfrage schlichtweg geringer ausfällt als erwartet und man vom Verfall bedrohte Ware im Regal findet.

Tipp1: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Eine gute Pflege des Lagers ist entscheidend zur Minimierung von Ladenhütern. Schon beim Wareneingang müssen die Arzneimittel, Kosmetika und andere Produkte auf Verfalldatum oder MHD kontrolliert und sortiert werden. Wie im Einzelhandel gilt hier: Der kürzere Verfall wird als erstes abgegeben. In angemessenen, regelmäßigen Abständen, sollten die Verfalldaten überprüft werden und das Lager gegebenenfalls aufgeräumt werden. Wenn etwas in den nächsten Monaten verfällt, muss es bevorzugt behandelt werden. Medikamente, die in diesem Zeitraum nicht aufgebraucht werden können, sollten auch im Interesse des Patienten nicht mehr abgegeben und als Retoure beim entsprechenden Hersteller angemeldet.

Tipp 2: Rx-Präparate. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat man im Allgemeinen nicht viel Spielraum, um deren Abgabemenge zu erhöhen und Lager-Leichen loszuwerden. Rabattverträge müssen eingehalten werden. Eine Alternativabgabe und falsche Bedruckung der Rezepte sind nicht empfehlenswert und unter Umständen sogar Betrug. Umfasst der Vertrag der Krankenasse allerdings mehrere Firmen, kann man darauf achten, vom Verfall bedrohte Ware zuerst abzugeben. Auch ein Hinweis im Kassenprogramm kann diesbezüglich hilfreich sein.

Tipp 3: Memo an das Team. Die Produkte, die bevorzugt abgeben werden müssen, sollten schriftlich festgehalten werden zum Beispiel an einem Memo-Board. Dieses sollte dort angebracht werden, wo die meisten Mitarbeiter mehrmals am Tag vorbeigehen, zum Beispiel im Backoffice. Durch den wiederholten visuellen Reiz bleibt im Kopf das eine oder andere Produkt hängen und der Abgebende achtet beispielsweise beim Patientenwunsch „Nasenspray“ darauf, diese Liste zu berücksichtigen.

Tipp 4: Quarantänebox. Schnell neigt man dazu, Produkte mit kurzem Verfall in die Sichtwahl zu stellen. Noch ein Angebotsschild dazu und fertig. Jetzt müsste es gekauft werden. Wahrscheinlich tritt eher der gegenteilige Fall ein. Ware plakativ als Sonderangebot oder 2. Wahl zu deklarieren, kommt selten gut an. Schließlich handelt es sich um hochwertige Apothekenprodukte und nicht um Make-Up, Kleidung und Restposten aus der Grabbelkiste. Das Vertrauen des Patienten in die Apotheke könnte erschüttert werden. Besser: Eine Kiste mit Produkten einrichten, die bevorzugt abgegeben werden sollen, und diese so platzieren, dass der Kunde sie nicht sieht, die Mitarbeiter aber mehrmals täglich daran vorbei gehen. Bei der Abgabe holt man die Ware dann von hinten, was für den Kunden einen wesentlich besseren Eindruck macht.

Trotz des wirtschaftlichen Drucks sollten Apothekenmitarbeiter niemals ihre Beratungsaufgabe vergessen. Auch wenn der finanzielle Verlust schmerzt: Produkte, hinter denen Apotheker und Team nicht stehen oder die minderwertig beziehungsweise nicht empfehlenswert sind, sollten nicht abgegeben werden. Der Kunde sollte über den kurzen Verfall informiert werden, wenn er das Arzneimittel zum Beispiel für seine Hausapotheke auf Vorrat kauft. So etwas schafft Vertrauen, der Kunde fühlt sich nicht betrogen und wird wahrscheinlich wiederkommen.

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