Selbstverteidigung

Reizstoffspray to go

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Berlin -

So mancher Apothekenkunde steht staunend am HV-Tisch beim Betrachten des Pfeffersprays. In einem Pappkarton mit Foliendeckel ist es zusammen mit CS-Gas an den Kassenplätzen zwischen Bonbons, Lollys und Lippenpflege zu finden. Ein Waffenhändler aus dem Ruhrgebiet findet das bedenklich.

„Apothekern fehlt die Erfahrung mit solchen Mitteln“, so der Waffenhändler aus Essen gegenüber „Der Westen“. Die Apotheken schlagen zurück: „Unsere Mitarbeiter sind geschult.“ Wer sich noch immer wundert, ist der Kunde. Denn der fragt sich, ob das Spray überhaupt einfach so verkauft werden darf und er nicht mit dem Erwerb gegen das Waffengesetz verstößt.

Pfefferspray und CS-Gas sind laut Waffengesetz erlaubt, vorausgesetzt die Produkte verfügen über entsprechende Prüfzeichen. Reizstoffsprühgeräte, die gegen Angriffe von Hunden oder Tieren im Allgemeinen schützen sollen, sind laut Gesetzestext keine Waffen. So dient Pfefferspray mit dem Inhaltsstoff Oleoresin Capsicum ausschließlich der Tierabwehr und darf ohne Altersbeschränkung abgegeben und mitgeführt werden. Das Spray muss mit dem Kennzeichen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) gekennzeichnet sein.

PTB gibt an, dass das Spray gesundheitlich unbedenklich ist und nur die zulässige eingeschränkte Sprühdauer und Reichweite vorweist. Pfefferspray darf nicht gegen Menschen eingesetzt werden. Auch im Rahmen der Notwehr handelt es sich um Körperverletzung.

Im Kontaktfall sind die Augen und die betroffenen Hautstellen über zehn bis fünfzehn Minuten mit kaltem, fließendem Wasser zu spülen. Wurden die Augen von dem Spray getroffen, dürfen diese laut Hersteller für mindestens fünf Minuten nicht geöffnet werden. Nach dem Spülen ist unverzüglich ein Augenarzt aufzusuchen. Gelangt das Spray auf die Mundschleimhäute, sollte ebenfalls umgehend gespült werden, das Wasser sollte nicht geschluckt werden. Capsaicin ist jedoch fettlöslich. So könnte zum Beispiel Milch an Stelle von Wasser benutzt werden. In der Lunge kann es schwere Reizungen verursachen, vor allem Asthmatiker sind gefährdet und sollten einen Arzt aufsuchen.

Anders verhält es sich bei CS-Gas. Das Reizgas mit dem Wirkstoff 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril kann im Falle einer Notwehr gegen einen Angreifer eingesetzt werden. Liegt keine Notwehr vor, handelt es sich jedoch um Körperverletzung. Das Gas darf maximal 80 mg der Substanz enthalten und aus ein bis anderthalb Meter Abstand gesprüht werden. Das Verteidigungsspray muss das Prüfzeichen vom Bundeskriminalamt (BKA) tragen und ist als Symbol eine Raute mit dem Zusatz BKA. Fehlt das Kennzeichen, gilt das Spray als verbotene Waffe.

CS-Gas darf nicht weiter als zwei Meter versprüht werden und darf erst mit vollendetem 14. Lebensjahr erworben und mitgeführt werden. Da der Inhaltsstoff ebenfalls fettlöslich ist, gelten die gleichen Maßnahmen nach dem Kontakt wie beim Pfefferspray. Apotheken sollten ihre Mitarbeiter vom Hersteller der Produkte schulen lassen.

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