Der Patient erhält also mehr Tabletten, als vom Arzt verordnet sind. Die Apotheke muss den Kunden darauf hinweisen, die Therapie nach sieben Tagen zu beenden und dementsprechend drei Tabletten zu verwerfen. Ist der Patient jedoch verunsichert und die Therapie gefährdet, kann die Apotheke Gebrauch von der Sonder-PZN machen und den Faktor 6 pharmazeutische Bedenken aufdrucken. Ein Vermerk einschließlich Datum und Unterschrift sind auf dem Rezept zu dokumentieren.
Im Allgemeinen soll die N1 für einen Behandlungszeitraum von zehn Tagen für eine Akuttherapie ausreichend sein. Die mittlere Größe soll einen Zeitraum von 30 Tagen abdecken und kann zum Einstellen einer möglichen Dauertherapie genutzt werden. Die N3 soll eine gut eingestellte Dauertherapie von 100 Tagen gewährleisten. So gibt die N1 die Applikationshäufigkeit pro Tag x Applikationsmenge x 10 an.
Grundsätzlich gilt: Liegt die verordnete Stückzahl im N-Bereich, ist die entsprechende Größe unter Berücksichtigung des Rabattvertrags abzugeben. Liegt die verordnete Stückzahl außerhalb des N-Bereiches, wird die rezeptierte Stückzahl bei beachtetem Rabattvertrag beliefert.
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