Heilung von Rezepten

Falsche Stärke verordnet – was tun?

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Berlin -

Oft kennen Patient:innen ihre Dauermedikation sehr gut. Wird plötzlich eine andere Stärke verordnet, führt dies zu Unsicherheit – selbst, wenn die Tablette gegebenenfalls geteilt werden könnte, um die richtige Dosis zu erhalten. Wie müssen Apotheken in einem solchen Fall handeln? Kann die Stärke nach Rücksprache auf der Verordnung korrigiert werden, oder muss das Rezept zurück zur Praxis?

Wird ein Rezept nicht korrekt ausgestellt, bedeutet dies für die Apotheken ein hohes Maß an Mehraufwand. Denn je nach Fehler oder fehlender Angabe, muss das Rezept erneut zur Arztpraxis, um geändert zu werden. Nicht alle Angaben können von der Apotheke selbst geheilt werden.

Stärke des Medikaments kann geheilt werden

Geht es um die Stärke eines verordneten Medikaments, so gibt es jedoch gute Nachrichten: Denn diese kann nach Rücksprache mit der Praxis handschriftlich von der Apotheke abgeändert werden. So erhält der/die Kund:in problemlos die bekannte Stärke und muss nicht auf eine andere Dosierung ausweichen.

Denn dies kann die Compliance beeinträchtigen: Nimmt ein:e Kund:in beispielsweise ihren Blutdrucksenker immer in der Stärke zu 5 mg und bekommt nun plötzlich 10 mg verordnet, kann es sogar zu schwerwiegenden Überdosierungen kommen, wenn der Wechsel der Stärke nicht auffällt und wie gewohnt eine ganze Tablette eingenommen wird. Ein Blick in die Kundenkarte kann daher auch bei Dauermedikation sinnvoll sein.

Kürzel & Datum nicht vergessen!

Um die Verordnung zu ändern, muss die Apotheke Rücksprache mit dem/der Ärzt:in halten und dies entsprechend auf dem Rezept vermerken. Anschließend muss die Korrektur mit Datum und Kürzel abgezeichnet werden. Geregelt ist dies im § 6 Rahmenvertrag: Laut Absatz 2c dürfen die unter § 2 Absatz 1 Nummern 1–7 AMVV aufgeführten Angaben nach Rücksprache mit dem/der Ärzt:in durch die Apotheke geändert werden.

Weitere Heilungsmöglichkeiten im Verordnungsfeld eines Kassenrezeptes nach § 6 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V sind:

  • Name des Fertigarzneimittels
  • Bezeichnung & Wirkstärke des Wirkstoffes
  • Darreichungsform
  • Packungsgröße & Packungsanzahl
  • PZN
  • Dosierung

Achtung: In jedem Fall muss vor einer Änderung Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin gehalten werden! Bei Unsicherheit des/der Patient:in sollte das Problem und die Vorgehensweise entsprechend kommuniziert werden.

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