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Beratung zu Inhalativa: So läuft die Dienstleistung

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Berlin -

Dosieraerosol oder Pulverinhalator, Mono- oder Kombinationstherapie – der richtige Umgang mit Salbutamol, Formoterol & Co. ist gar nicht so einfach. Beim Arztbesuch vergessen viele Patient:innen ihre Fragen zu stellen, umso besser, dass Apotheken nun die Möglichkeit haben das durchaus umfangreiche Beratungsgespräch auch abzurechnen. Hier ein Überblick über den Prozess.

Apotheken können die Beratung zu Inhalativa nun abrechnen. Dafür müssen sich Apotheker:innen und PTA jedoch an gewisse Vorgaben halten. Die Prozessbeschreibung findet sich unter anderem in den zugehörigen BAK-Leitlinien. Apotheken können auch selbst Standardarbeitsanweisungen erstellen, insofern abweichende Inhalte für den Betrieb in der Apotheke notwendig oder sinnvoll sind.

Was umfasst die Dienstleistung?

Kommt ein/e Kund:in mit einer Erstverordnung oder einer Folgeverordnung mit abweichendem Device in die Apotheke, besteht Anspruch auf die erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. Bevor die Einweisung erfolgen kann, muss zwischen dem/der Patient:in und der Apotheke eine Vereinbarung getroffen werden. Sowohl die Apotheke als auch der/die Patient:in müssen ihre Anschrift angeben. Der/die Versicherte bindet sich mit der Vereinbarung an die Apotheke, sodass eine Inanspruchnahme in mehreren Apotheken ausgeschlossen werden kann.

Was sind die Ziele der Dienstleistung?

Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steht im Fokus der Dienstleistung. Durch die Inanspruchnahme sollen Apotheker:innen und PTA eventuell bestehende Anwendungsfehler erkennen und korrigieren. Nicht selten wenden Patient:innen Dosieraerosole falsch an. Mit einer Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und die Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung kann auch die Compliance gesteigert werden.

Was ist der erste Schritt im Gespräch?

Ist die Vereinbarung unterzeichnet, muss der/die Beratende schauen, welchen Inhalator der/die Patient:in verschrieben bekommen hat und einen passenden Dummy aus dem Vorrat heraussuchen. Ist das entsprechende Leer-Gerät gefunden, kann es losgehen mit der Schulung. Der zugehörige Dokumentationsbogen, der nach oder parallel zur Schulung ausgefüllt werden muss, enthält folgende Punkte:

  • Zustand des Gerätes
  • Vorbereitung
  • Inhalation
  • Beenden

Dabei gliedert sich die gesamte Dokumentation über 19 Unterpunkte. Die zugehörige BAK-Leitlinie weist auf potenzielle Fehler zu jedem einzelnen Inhalatortyp hin. Dieser wird ebenfalls auf dem Dokumentationsbogen ausgewählt.

Folgende Devices können ausgewählt werden:

  • Dosieraerosol ohne Spacer (DA)
  • Dosieraerosol mit Spacer (DA+Spacer)
  • Atemzuginduziertes Dosieraerosol (DA-atem)
  • Pulverinhalator (PI)
  • Potenzielle Fehler, auf die geachtet werden sollte
  • Sitzt der/die Patien:in aufrecht genug und hat die Atemwege begradigt?
  • Schüttelt der/die Patient:in das Spray vor der Anwendung und ist dies beim vorliegenden Präparat wirklich notwendig?
  • Wird der Mund nach der Anwendung Cortison-haltiger Sprays ausreichend gereinigt? Essen ist effektiver als reines Spülen.
  • Können Hilfsmittel wie Spacer korrekt konnektiert und gereinigt werden?

Übrigens: Bei einigen Dosieraerosolen kann es bei ausbleibendem Schütteln zu Unterdosierungen von 50 Prozent kommen! (Budesonid, Fluticason, Salbutamol)

Die Abrechnung erfolgt mittels Sonderbeleg. Wichtig: Pro Kunde und Leistungstag ist ein eigener SB-pDL zu erstellen. Auf einem Abrechnungsbeleg können bis zu drei (Teil-)Dienstleistungen für einen Kunden aufgedruckt werden. Erhält der/die Kund:in also an einem Tag sowohl eine Einweisung in seinen Nexthaler als auch eine Beurteilung seiner Blutdruckwerte nach Umstellung auf ein neues Antihypertonikum, so kann die Apotheke beide Dienstleistungen auf einem Beleg abrechnen. Für die Beratung bei Inhalativa erhält die Apotheke 20 Euro.

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