Aut-idem: Zwei Produkte, ein Hersteller APOTHEKE ADHOC, 08.08.2017 14:18 Uhr
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Darf trotz Aut-idem-Kreuz auf das firmengleiche Generikum ausgetauscht werden? Nein: Aut-idem verhindert den Austausch. Unabhängig davon, ob es firmengleich ist oder nicht. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Unternehmen wie Pfizer haben beispielsweise für ihre Originale entsprechende Generika am Markt. Foto: Elke Hinkelbein
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Beispielsweise hat der Originator für Xalatan Augentropfen, Latanoprost Pfizer im Handel. Und macht damit Generikaherstellern wie Hexal Konkurrenz. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Gleiches gilt für Generikahersteller, die verschiedene Generikalinien auf dem Markt haben. Am Beispiel des indischen Herstellers Sun Pharma bedeutet das – Produkte wie Tamsulosin Sun dürfen nicht gegen Ranbaxy oder Basics ausgetauscht werden, wenn Aut-idem gesetzt ist. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Vergleichbare Darreichungsform: Bei der Abgabe von Import oder Original sind Fertigspritzen (FER) mit der Abkürzung Injektionslösung (ILO) gleichzusetzen und auszutauschen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Aut-idem schützt vor Austausch nicht: Das rabattierte Original hat Vorrang. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bei der Abgabe von Import- oder Originalarzneimitteln ist für Apotheker und PTA einiges zu beachten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Reimporte erwirtschaften Einsparungen für die Krankenkassen. Foto: Elke Hinkelbein
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Demnach werden jährlich 240 Millionen Euro durch den Parallelhandel eingespart. Foto: Elke Hinkelbein
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Weitere 100 Millionen Euro wären locker möglich. Foto: VAD
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Die Rabattverträge schmälern die Einsparungen durch Importarzneimittel nicht. Foto: Elke Hinkelbein
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Rabattverträge über patentgeschützte Arzneimittel seien nur dank der Konkurrenz durch Reimporteure möglich, so der VAD. Foto: Elke Hinkelbein
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Dem Verband gehören Kohlpharma, ... Foto: Elke Hinkelbein
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... Emra, ... Foto: Elke Hinkelbein
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... ACA Müller, ... Foto: APOTHEKE ADHOC
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... AxiCorp und ... Foto: Axicorp
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... Haemato an. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Reimporteur CC-Pharma präsentierte auf der Expopharm im letzten Oktober sein neues Logo. Foto: APOTHKE ADHOC
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Zu den Reimporteuren gehört auch Eurim. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Manchmal ist auf den importierten Packungen noch die landesübliche Deklaration zu erkennen. Das deutsche Label wird lediglich aufgeklebt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auch die Blister können vom deutschen Original abweichen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Von Januar bis Mai wurden laut Pro Generika etwa 210 Millionen generische Packungen abgegeben. Die Nachahmerpräparate kommen nicht immer nur von den bekannten Generikaherstellern, sondern auch von den Erstanbietern. So kann sich bei der Rezeptbelieferung die Frage stellen: Darf trotz Aut-idem-Kreuz auf das firmengleiche Generikum ausgetauscht werden?
Aut-idem verhindert den Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel – ein Generikum. Unabhängig davon, ob es firmengleich ist oder nicht. Das Aut-idem-Kreuz hat Vorrang und so muss das Original geliefert werden. Gleiches gilt für Generikahersteller, die verschiedene Generikalinien auf dem Markt haben. Am Beispiel des indischen Herstellers Sun Pharma bedeutet das – Produkte wie Tamsulosin Sun dürfen nicht gegen Ranbaxy oder Basics ausgetauscht werden, wenn Aut-idem gesetzt ist.
Anders verhält es sich jedoch bei Original und Reimport. In diesem Fall ist es unerheblich, ob Aut-idem gesetzt ist oder nicht, denn das Kreuz verhindert den Austausch auf das rabattierte Produkt nicht. Eine Substitution nach Rabattvertrag ist verpflichtend, der Vertrag hat Vorrang. Import und Original gelten als gleich. Reimporte verfügen zwar über eine eigene Zulassung, beziehen sich dabei aber auf das Original.
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