Retaxgefahr: Rezeptur

Hydrocortison: Menge und Alter entscheidend

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Berlin -

Seit ein paar Jahren werfen die Krankenkassen auch vermehrt ein Auge auf verordnete Rezepturen. Um Retaxierungen zu vermeiden, muss die PTA bei der Berechnung des Abgabepreises einige Dinge beachten – nicht zuletzt die Dosierung und das Alter des Patienten. Entscheidend ist dies beispielsweise bei Hydrocortison, denn es sind auch OTC-Varianten am Markt. Nicht zuletzt müssen Apotheker und PTA auch auf die Galenik achten.

Rezepturen gehören zu den Lieblingsaufgaben so mancher PTA. Damit es Monate später auch keine böse Überraschung gibt, muss bei der Berechnung des Abgabepreises an viele Dinge gedacht werden. Beim Wirkstoff Hydrocortison spielen beispielsweise die OTC-Ausnahmeliste, weiter verordnete Wirkstoffe und das Alter eine Rolle.

Anwendungsbeschränkungen – Nicht für Kleinkinder

Hydrocortison 1,0 g – Urea 5,0 g – Basiscreme ad 100 g

Zunächst ist eine Rezeptur immer auf Plausibilität zu prüfen – dies geschieht vor der Herstellung und wird vom Apotheker dokumentiert. Auch wenn Hydrocortison in die leicht wirksamen Glucocorticoide einsortiert wird, eignet sich der Arzneistoff nicht für die dermale Anwendung bei Kindern unter sechs Jahren. Bei ihnen gilt Prednicarbat als geeignet. Eltern sollten darauf hingewiesen werden, dass nicht mehr als 10 Prozent der Körperoberfläche dünn mit der Salbe behandelt werden sollten.

Die Apotheke muss in Rücksprache mit dem Arzt einen Wirkstoffaustausch vornehmen. Dieser kann zunächst auf dem vorliegenden Rezept notiert werden – der Arzt muss jedoch eine neue Verordnung ausstellen. Um eine erneute Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können, kann er die neue Verordnung im begründeten Ausnahmefall als Fax vorab schicken, sodass die Apotheke mit der Herstellung beginnen kann. Bei Abgabe an den Endkunden sollte das Original vorliegen.

OTC-Ausnahmeliste – Geburtsdatum beachten

Hydrocortison 0,5 g – Urea 10,0 g – Basiscreme ad 100 g

In dieser Rezeptur ist das Cortison mit 0,5 Prozent so niedrig verordnet, dass sie auf einem Muster-16 Formular für einen Erwachsenen nicht abgabefähig ist. Erst bei Konzentrationen von 1 Prozent ist der Arzneistoff verschreibungspflichtig. Wird Hydrocortison mit weiteren Wirkstoffen kombiniert, so kann eine Abgabe zu Lasten der GKV erolgen. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn das Gluccocorticoid – auch in geringern Dosen unter 1 Prozent – mit einem verschreibungspflichtigen Antibiotikum kombiniert wird. Auch bei der Kombination mit einem Stoff aus der OTC-Ausnahmeliste ist eine Abgabe auf rosa Rezept möglich. Zu einem dieser Stoffe gehört Harnstoff.

Der natürliche Feuchthaltefaktor findet sich in der Liste der zugelassenen Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht). Urea kann in Dermatika mit einem Gehalt von mindestens 5 Prozent bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten vorhanden sind, zu Lasten der Krankenkasse abgerechnete werden.

Doch Apotheken sind nicht in der Prüfpflicht: Ist keine Diagnose vermerkt, muss die Apotheke diese auch nicht prüfen und beim verordnenden Arzt erfragen. Prüfen müssen Apotheker und PTA lediglich, ob es für das entsprechende Arzneimittel eine Ausnahme vom Verordnungsausschluss gibt. Neben Harnstoff stehen beispielsweise topische Anästhetika oder Antiseptika zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen auf der OTC-Ausnahmeliste.

Unwirtschaftliche Rezeptur – Fertigarzneimittel als Alternative

Hydrocortison 0,15 g – Linola Creme ad 30 g

Ist die verordnete Rezeptur als Fertigarzneimittel auf dem Markt, so kann die Herstellung als unwirtschaftlich eingestuft werden. Bei der vorliegenden Rezeptur ist Hydrocortison in Linola Creme verordnet – der Hersteller bietet eine fertige Salbe in gleicher Konzentration an. Bei Vorlage der Verordnung sollte auf eventuelle Unverträglichkeiten eingegangen werden – liegen keine Allergien & Co. vor, so ist das Fertigarzneimittel abzugeben.

Ebenfalls ein immer wieder auftauchendes Thema in der Rezeptur: Anbrüche. Wird in der Rezeptur ein Fertigarzneimittel verarbeitet, was häufig bei der Grundlage der Fall ist, so darf die Apotheke nur die Normgröße zur Herstellung verwenden, die mengenmäßig benötigt wird. Reste müssen verworfen, dürfen aber taxiert werden.

Keine Kosmetika in Rezepturen – Analysezertifikat anfordern

Hydrocortison 1,0 g – Excipial U Lipolotio ad 100 g

Ärzte verordnen desöfteren Rezepturen auf Basis industriell gefertigter Produkte, die weder pharmazeutische Grundlagen noch Fertigarzneimittel sind. Solche Nichtarzneimittel oder Kosmetika dürfen nur in Arzneimittelrezepturen verarbeitet werden, wenn ihre pharmazeutische Qualität festgestellt werden kann. In der Regel ist dies bei kosmetischen Produkten nicht der Fall. Kann seitens des Herstellers kein Nachweis über die pharmazeutische Qualität erbracht werden, darf das verordnete Produkt als Grundlage nicht verwendet werden. Apotheker und PTA können beim Hersteller nach einem validen Prüfzertifikat nach § 6 und § 11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) fragen. Kann dieses vorgelegt werden, so darf die Grundlage verwendet werden. Zum Teil stehen Rezepturbroschüren oder Kompatibilitätstabellen zu Verfügung.

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