Apotheker erklärt BGH-Urteil

„Ohne Taschentücher, aber zufrieden“

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Der Holger erklärt dem Leo, warum er anders als früher keine Taschentücher mehr zum Blutdrucksenker bekommt.Screenshot
Berlin -

Apotheker Holger Wenzel erklärt in einem Video, warum Apotheken keine Taschentücher oder Bonbons mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln mehr abgeben dürfen.