Gütesiegel

BGH: Auch Händler müssen Öko-Test bezahlen APOTHEKE ADHOC, 13.12.2019 14:58 Uhr

Lizenz zum Werben: Ohne Vertrag dürfen auch Händler das Siegel von Öko-Test nicht verwenden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nicht nur Hersteller müssen für die Nutzung des Öko-Test-Siegels bezahlen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, müssen auch Händler, die das Qualitätszeichen nutzen wollen, einen Lizenzvertrag abschließen.

Seit 1985 gibt es das Magazin, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden. Seit 2012 ist die Marke eingetragen. Wer als Hersteller mit einer positiven Bewertung werben möchte, muss mit Öko-Test einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag abschließen.

Das gilt laut BGH auch für Händler, die Produkte unter Nutzung des Siegels anbieten wollen. Gleich mehrere Fälle waren nach Karlsruhe gelangt, in denen Öko-Test diverse Versandhändler verklagt hatte, die in ihren Online-Shops mit dem Siegel geworben hatte, ohne zuvor einen Lizenzvertrag geschlossen zu haben.

In einem Verfahren ging es um eine Trinkflasche und einen Baby-Beißring, in einem zweiten Prozess um ein Lattenrost und einen Fahrradhelm. Im vierten Fall wurde über einen Lattenrahmen und ein Kopfkissen gestritten. In allen Fällen waren jeweils andere Farbvarianten beziehungsweise Größen getestet worden.

Darum ging es vor dem BGH aber nicht. Denn die Versandhändler haben schon durch Nutzung der Marke ohne Vertrag die Rechte des Inhabers verletzt. Zwar seien die von der Marke erfassten Dienstleistungen – Verbraucherberatung und -information – und die jeweils erbrachten Handelsdienstleistungen einander nicht ähnlich. Dennoch werde die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt, um „von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren“ – ohne dass es eine finanzielle Gegenleistung für die wirtschaftlichen Anstrengungen des Inhabers gebe.

„Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht“, so der BGH. Dieses Recht gestatte es dem Inhaber, Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen – „unabhängig davon, ob es für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind oder denjenigen ähnlich sind, für die die Unionsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Union bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Unionsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt“.

Während Warentest als Stiftung mit staatlichem Auftrag mit Steuermitteln gefördert wird, ist Öko-Test ein privater Verlag. Zwei Drittel der Anteile gehören der SPD, 10 Prozent hält Chefredakteur Jürgen Stellpflug. Darüber hinaus gibt es rund 900 Kleinaktionäre.

Zuletzt hatte es erhebliche Turbulenzen um die Finanzen gegeben, weil im Abschluss für 2018 einem Umsatz von 1,4 Millionen Euro ein Fehlbetrag von 5,2 Millionen Euro gegenüber stand. Im Juli hatte es sogar Durchsuchungen gegeben.