Rx-Versandverbot

Hartmann: 1,5 Milliarden Euro mehr für Apotheken APOTHEKE ADHOC, 07.12.2018 12:41 Uhr

Berlin - 

Gut 1,5 Milliarden Euro mehr Honorar fordert der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Sicherstellung und Weiterentwicklung einer hochwertigen, patienten- und zugleich zukunftsorientierten Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Vor-Ort- Apotheken. Entsprechende Vorschläge hat der BVDAK wenige Tage vor der ABDA-Mitgliederversammlung vorgelegt. Dort will Spahn seine Vorstellungen für den Apothekenmarkt präsentieren.

Damit komme der BVDAK der während der Expopharm von Bundesgesundheitsminister Spahn ausgesprochenen Aufforderung an die Apotheker nach. „Mit unseren Vorschlägen haben wir realistische und konstruktive Ansätze zur Weiterentwicklung des Apothekenmarktes unterbreitet. Diese sind in Ansehung des gesellschaftlichen, aber auch digitalen Wandels absolut zeitgemäß“, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. Im Einzelnen sieht der BVDAK mit einer Erhöhung der Apothekenvergütung sowie der Erbringung und der angemessenen Honorierung von Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur pharmazeutischen und wirtschaftlichen Stärkung als Voraussetzung für die politisch gewollte Beibehaltung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung über die Vor-Ort-Apotheken.

Grundsätzlich fest hält der BVDAK am Rx-Versandhandelsverbot als „einzige konsequente und auch im Koalitionsvertrag verankerte Reaktion auf die Entscheidung des EuGH. Sollte das Verbot politisch oder juristisch nicht durchsetzbar sein, sei „zwingend die Gleichpreisigkeit zwischen in- und ausländischen Apotheken über den Bundesrahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung herzustellen. Verstöße gegen den Vertrag und damit gegen die Grundsätze des Solidarprinzips seien mit Ausschluss von der Versorgung oder durch konsequentes Retaxieren auf „NULL“ zu sanktionieren.

Kernforderung ist eine deutliche Erhöhung des Rx-Packungshonorars. Unabhängig von der Rx-Boni-Lösung sei die Apothekenvergütung zu erhöhen. Die Vergütung der Apotheken sei seit der Umstellung auf das heutige Vergütungssystem 2004 in nicht nennenswerter Höhe angepasst. Weder gestiegene Betriebskosten noch die Inflation oder erhöhter Aufwand durch Rabattverträge oder die gestiegenen Anforderungen aus der überarbeiteten Apothekenbetriebsordnung und der DSGVO seien berücksichtigt worden. Daher fordert der BVDAK eine zeitnahe Erhöhung des Honorars pro Packung um 1,80 Euro bei konstant bleibendem Kassenabschlag. Bei 730 Millionen Packungen im Jahr sind das 1,3 Milliarden Euro.

Seit zwei Jahren hätten Versicherte zudem einen sozialrechtlichen Anspruch auf die Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplanes. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass der bislang verfolgte Ansatz mit dem Arzt in alleiniger Verantwortung nicht zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit geführt habe. „Der Medikationsplan und das -management gehören zentral in die Hände des Apothekers“, fordert der BVDAK. Die dafür angemessene Vergütung werde über den Leistungsumfang zu bestimmen sein und sich mindestens an der ärztlichen Vergütung richten müssen. Darauf aufbauend sollte das patientenindividuelle Stellen/Verblistern verstärkt angeboten und die Honorierung durch die Kostenträger endlich fixiert werden. Der BVDAK schlägt für diese Leistung zwischen 3,50 bis 5 Euro pro Wochenblister/-dosette vor.

Außerdem fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für eine zielorientierte Zusammenarbeit der Apotheken mit ambulanten Pflegediensten. Der BVDAK schlägt vor, das Apothekengesetz dahingehend anzupassen. Mit der Zulassung des Versandhandels mangelt es an einer klaren Abgrenzung zum Botendienst. Diese kann durch den verpflichtenden Einsatz von Apothekenpersonal und zugleich der Einschränkung des Botendienstes auf das Einzugsgebiet der jeweiligen Apotheke erzeugt werden. Der BVDAK ist der Ansicht, dass ein unter diesen Voraussetzungen als Regelleistung angebotener Botendienst besser und schneller als Amazon ist.

Neben dem Botendienst seien zudem andere bekannte Dienstleistungen kostendeckend zu honorieren. So muss aus Sicht des BVDAK der Notdienstaufschlag von heute 0,16 Euro auf zukünftig 0,32 Euro pro abgegebener Rx-Packung angehoben werden und für den gestiegenen Dokumentationsaufwand bei Rezepturen ein Manufakturaufschlag in Höhe von 5 Euro erhoben werden können. Das macht zusammen einen Betrag von rund 150 Millionen Euro aus. Aufgrund des häufigen Kontaktes zur Bevölkerung seien Apotheken dafür prädestiniert, weitere honorierte Aufgaben im Bereich Prävention zu übernehmen. Bereits heute gehöre die Beratung im Bereich der Gesundheitserziehung zu den apothekenüblichen Dienstleistungen. Dazu gehört für den BVDAK auch die Beratung und qualifizierte Durchführung beispielsweise von Grippeschutzimpfungen. Dies werde zur Steigerung der Durchimpfungsrate sowie kürzeren Wartezeiten für Patienten und zur Entlastung in Arztpraxen beitragen.