Einheits-Honorare

CDU schwenkt auf einheitliche Arzthonorare um APOTHEKE ADHOC, 24.01.2018 12:17 Uhr

CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich befürwortet eine Bürgerversicherung – allerdings unter anderem Namen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Gleiches Ziel, anderer Name und schon klappt es mit der Bürgerversicherung. Unter dem Label „einheitliche Arzthonorare” hat sich jetzt Michael Hennrich, gesundheitspolitischer Interims-Sprecher der Unionsfraktion, dafür ausgesprochen. Er stimmt in diesem Punkt mit Forderungen der SPD überein, die auf ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende gerechtere und damit einheitliche Arzthonorare gefordert hatte.

„Viele Wähler nehmen die ambulante Versorgung als Zwei-Klassen-Medizin wahr. Eine Änderung durch eine einheitliche Gebührenordnung wäre deshalb notwendig”, so Hennrich in einem Interview mit der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft”. Zudem dürften die vereinheitlichten Honorare nicht zulasten der Ärzte gehen, die Gesamt-Honorarsumme dürfe also nicht schrumpfen.

Ob die Angleichung der Abrechnungskosten für Patienten aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Kosten für Kassenpatienten auf über 400 Euro pro Jahr steigen lassen würde, bleibt abzuwarten.

Wenn die Umsätze der Ärzte, die sie bislang mit Privatpatienten erzielen, nicht deutlich abgesenkt werden sollen, müssen auch andere Einnahmeoptionen wie zum Beispiel die sogenannten IGEL-Leistungen ebenfalls auf den Prüfstand.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte bereits signalisiert, dass Ärzte künftig für Kassenpatienten höhere Beträge als bislang abrechnen könnten, wenn auch nicht exakt auf PKV-Niveau.

Im Streit um die Bürgerversicherung, die unter anderem Namen vermutlich tatsächlich eine Chance in der neuen Großen Koalition haben wird, könnte ein Blick auf die Krankenhäuser helfen. Hier funktionieren die einheitlichen Fallpauschalen für alle Patienten, egal ob GKV oder PKV.

Wer über die Ein-Klassenmedizin hinaus gerne im Einzelzimmer liegen oder sich nur vom Chefarzt behandeln lassen möchte, kann diese Optionen auch heute schon dazubuchen, sowohl als GKV- als auch als PKV-Versicherter.