Metoprolol-Rezepte

Der Strafkatalog der AOK Alexander Müller, 23.08.2011 11:25 Uhr

Berlin - 

Die AOK wird Apotheken für die Falschabrechnung von Rezepten über Metoprolol-Succinat von Betapharm sanktionieren. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC haben sich die Landesverbände der AOK auf ein einheitliches Modell geeinigt. Der Strafkatalog ist nach der Anzahl der Verstöße gestaffelt - und reicht von Verwarnungen bis zu Geldstrafen in fünfstelliger Höhe.

Die Apotheken werden in drei Klassen eingeteilt. Wer nur eine oder zwei Packungen falsch abgegeben hat, kommt mit einer Verwarnung davon. Danach wird es teuer: Das dritte falsch bedruckte Rezept kostet 500 Euro, jedes weitere 100 Euro zusätzlich, bis 1200 Euro für zehn Rezepte.

Danach gibt es einen Sprung in die zweite Strafstaffel: Elf Fehler bei Metoprolol werden mit 2400 Euro sanktioniert, danach geht es in Schritten von 200 Euro weiter. In einem Fall soll ein Apotheker rund 70 Mal Betapharm aufgedruckt, aber einen anderen Hersteller abgegeben haben. Nach dem AOK-Register erwartet ihn eine Strafe von 14.200 Euro.

Doch Apotheker, die offenbar systematisch ein falsches Arzneimittel bedruckt haben, sind die Ausnahme. Der überwiegende Teil hat im Juni wohl im Eifer des Gefechts nur bei ein oder zwei Rezepten einen Fehler gemacht. Knapp 60 Prozent der Apotheken sind überhaupt nicht auffällig geworden, die wenigsten fallen in die zweite Strafstaffel.

Wie die AOKen auf Landesebene Vertragsstrafen durchsetzen können, ist im jeweiligen Arzneimittelliefervertrag geregelt. Je nach Bundesland wird eine Strafe normalerweise entweder im Einvernehmen mit dem Landesapothekerverband festgelegt, oder die Kasse kann über die Höhe selbst entscheiden. Bislang waren Vertragsstrafen aber die absolute Ausnahme.