1. Lesung im Bundestag

Masernschutz und ein bisschen VOASG dpa/ APOTHEKE ADHOC, 18.10.2019 18:27 Uhr

Im Bundestag wurde heute das Masernschutzgesetz in erster Lesung besprochen. (Archivbild) Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Der Bundestag hat mit der Beratung des Masernschutzgesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begonnen. Angehängt an das „Omnibusgesetz“ sind Teile des zerlegten Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG), namentlich die darin enthaltenen Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfungen sowie die Möglichkeit von Wiederholungsverordnungen geregelt.

Mit einer Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen will die Bundesregierung dieser gefährlichen Infektionskrankheit endgültig beikommen. „Wir wollen die Masern ausrotten“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Thomas Gebhart am Freitag im Bundestag bei der ersten Beratung eines Masernschutzgesetzes. „Ich will, dass kein Kind mehr an Masern erkrankt, und ich will, dass niemand mehr an den Folgen dieser Krankheit stirbt.“ Dazu müssten mindestens 95 Prozent der Bevölkerung gegen die Krankheit immun sein. In diesem Jahr seien in Deutschland bereits mehr als 490 Masernfälle gemeldet worden, sagte Gebhart.

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn sieht vor, dass Eltern ab März 2020 vor Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen müssen, dass diese geimpft oder immun sind. Die Pflicht soll auch für Personal in Kitas und Schulen sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro.

Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche betonte: „Sich impfen zu lassen, ist nicht nur Selbstschutz, sondern auch ein Akt gesellschaftlicher Solidarität.“ Abgeordnete anderer Parteien wiesen ebenfalls darauf hin, dass es auch um den Schutz derjenigen Menschen gehe, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen könnten. Die Impfung sei „ein kleiner Nachteil, eine kleine Belästigung“, sagte Rudolf Henke (CDU). Sie sei aber „ein großer Vorteil für die Menschen, die selbst nicht geimpft werden dürfen und sonst schutzlos der Infektion mit einer Krankheit ausgesetzt wären, die sie das Leben kosten kann“.

Die AfD kündigte an, dem Gesetzentwurf nicht zustimmen zu wollen. „Er ist der wiederholte und gezielte Angriff auf die Freiheitsrechte unserer Bürger“, sagte ihr Abgeordneter Ulrich Oehme.

Die Kinderärzte unterstützen dagegen die geplante Impflicht, werben aber auch für weitere Maßnahmen. „Alle Kinder sollten gegen Masern geimpft werden, weil das ihr Leben schützt“, sagte Hans-Iko Huppertz, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, der Deutschen Presse-Agentur. „Dass künftig ein gewisser Zwang da ist, ist sicherlich gerechtfertigt.“ Er betonte aber: „Alle Möglichkeiten der Überzeugung sollten weiterhin ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch, Ärzte, die von Impfungen abraten, zur Verantwortung zu ziehen.“

Laut Huppertz müssten nicht nur Säuglinge und Kleinkinder geimpft werden, sondern auch ältere Jugendliche und Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden. Da gebe es Impflücken. Sie würden von den bisherigen Plänen aber nicht erfasst.