Hilfstaxe

Zyto-Apotheken empört: Das ist Enteignung Lothar Klein, 24.01.2018 14:10 Uhr

Berlin - 

Am Freitag hat die Schiedsstelle über die neue Hilfstaxe entschieden. Der vollständige Text liegt noch nicht vor. Allerdings sorgen die inzwischen bekannt gewordenen Details bei den Apothekern für Empörung: „Das grenzt an Enteignung, wir werden bestohlen“, reagiert ein Zyto-Hersteller auf die rückwirkende Gültigkeit der neuen Preise ab 1. November 2017. Dagegen werden der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) vermutlich klagen.

Vom DAV verschickt wurden inzwischen drei Seiten des Schiedsspruchs mit den neuen Abschlägen für Wirkstoffe. In der Mail heißt es, der komplette Schiedsspruch folge, sobald letzte „redaktionelle“ Änderungen erfolgt seien. Branchenkenner schließen daraus, dass einige Formulieren überarbeitet werden müssen, um eine rechtlich eindeutige Auslegung zu erreichen. „Ein Beschäftigungsprogramm für Juristen“, mutmaßt ein Branchenkenner.

Die inzwischen veröffentlichen Abschläge für die Wirkstoffe sorgen bei den Zyto-Apotheker für Kopfschütteln: „Damit lässt sich kein Geld mehr verdienen“, heißt es. „Dann mache ich Schluss mit der Zyto-Herstellung“, schimpft ein anderer. Für elf generische Produkte hat die Schiedsstelle neue Abschläge festgelegt. Statt wie bisher 30 oder 46 Prozent reichen die Werte von 59,4 Prozent bis hin zu 83,7 Prozent auf den zweitbilligsten Apothekeneinkaufspreis.

Ermittelt wurden die Abschläge aufgrund einer Markterhebung. Allerdings zeigen sich Branchenkenner skeptisch, dass diese Preise für kleine Zyto-Apotheken beim Einkauf zu realisieren sind. In diesen Fällen müssten Apotheken sogar draufzahlen. Geld verdienen können die Apotheken dann nur noch über den Arbeitspreis. Bisher gibt es für die Zytoherstellung 81 Euro.

Völlig unklar ist, wie die neuen Abschläge zu den von einigen Kassen in einzelnen Regionen bereits ausgehandelten Rabattverträge passen. Diese verpflichten die Apotheker zum Einkauf der Wirkstoffe bei einem bestimmten Hersteller zum mit der Kasse verhandelten Preis. Wie mögliche Differenzen zu den Abschläge abrechnet werden, ist unbekannt.

Mehr noch: Wie sollen die bereits seit November 2017 gekauften und verarbeiteten Wirkstoffe nachberechnet werden? „Sie glauben doch nicht, dass mir der Hersteller nachträglich einen Preisnachlass gibt.“ Aller Voraussicht nach werden DAV und ZVA gegen diese Rückwirkung klagen. „Eine solche Enteignung habe ich noch nie erlebt“, schimpft ein Apotheker.

Ein anderes Problem stellt sich in der neuen Hilfstaxe bei patentgeschützten Wirkstoffen. Darauf müssen auf den günstigsten Apothekeneinkaufspreis ab November 1,6 Prozent Rabatt an die Kassen gewährt werden. „Wenn ich jetzt Soliris von Alexion für 20.000 Euro einkaufe, muss ich der Kasse 320 Euro Rabatt geben“, berichtet ein Zyto-Apotheker. Als Arbeitspreis erhält er aber nur 71 Euro. „Somit zwingt mich die neue Hilfstaxe in einen Verlust von 249 Euro. Warum soll ich das noch machen?“

Der DAV hatte im Zuge der Verhandlungen mit der Schiedsstelle einen 3-prozentigen Handlingzuschlag gefordert und die Erhöhung der Arbeitspreise. Beide Forderungen wurden offenbar nicht durchgesetzt. Sieger sind nach Einschätzung von Branchenkennern daher eindeutig die Kassen: „Die sparen jetzt einerseits über die Rabattverträge bei den Wirkstoffen und andererseits bei den Apotheken, weil deren bisherige Mischkalkulation über den Wirkstoffeinkauf wegfällt.“

Wie groß der Schaden für die Zyto-Apotheken ausfällt, lässt sich noch nicht exakt berechnen. Allerdings gehen die Schätzungen bis zu 200 Millionen Euro. Bereits im Herbst 2016 hatte der DAV den Kassen einen Rabatt von 150 Millionen Euro im Rahmen der Hilfstaxe angeboten. Darauf hatten sich die Kassen aber nicht eingelassen.

Insgesamt erwirtschaften die Zyto-Apotheken (ohne Klinikapotheken) einen Jahresumsatz von 1,3 Milliarden Euro. Die jetzt in Rede stehende Kürzung von 170 bis 200 Millionen Euro schlägt unmittelbar auf den Gewinn der Zyto-Apotheken durch. Daher sah der DAV unmittelbar nach dem Schiedsspruch die flächendeckende Zyto-Versorgung in Gefahr und kündigte Widerstand an: „Der DAV kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur sogenannten Hilfstaxe nicht mittragen.“

„Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotenziale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“

Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“ Der DAV werde die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Auch eine Klage dagegen ist nicht ausgeschlossen.

Die Neuverhandlung der Hilfstaxe („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung“) war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte. Seit dem Sommer 2017 streiten DAV und GKV-Spitzenverband über die Festsetzung der Hilfstaxe. Dazu hatte der Gesetzgeber beide Seiten mit dem Verbot der Zyto-Ausschreibungen verpflichtet.