Unterschlagung

Arzneimittel weg, ehemaliger Pächter angeklagt APOTHEKE ADHOC, 13.01.2018 08:59 Uhr

Berlin - 

Die Marien-Apotheke in Gütersloh gibt es nicht mehr. Sie heißt jetzt Sundern-Apotheke und gehört seit Sommer 2016 Dr. Olaf Elsner. Doch aus der Zeit davor schwelt noch ein Streit, der am 23. Januar vor dem Amtsgericht Gütersloh verhandelt wird. Der damalige Pächter Richard S. soll am Ende des Pachtvertrages Medikamente im Gesamtwert von rund 26.000 Euro unterschlagen haben.

Die Wurzeln dieses Streits reichen bis ins Jahr 2013 zurück. Damals starb Ulrich Müther, dem die Marien-Apotheke ursprünglich gehörte, unerwartet im Alter von nur 54 Jahren. Wie es in solchen Fällen üblich ist, beantragte die Familie des Apothekers eine Übergangsverwaltung, um einen Nachfolger zu finden.

Das glückte auch. Richard S., ein erfahrener, älterer Apotheker aus dem über 100 Kilometer entfernten Coesfeld, übernahm Anfang 2014 die Marien-Apotheke im Pachtverhältnis. Nur wenige Monate zuvor, im März 2013, hatte er die Aeskulap-Apotheke in Coesfeld verkauft, die er in dritter Generation geführt hatte.

Das Pachtverhältnis lief zwei Jahre. Als es im Januar 2016 endete, sollen in der Woche zwischen dem 31. Januar und 8. Februar Arzneimittel im Gesamtwert von rund 26.053,01 Euro aus dem Warenbestand verschwunden sein. Die Familie wirft ihrem ehemaligen Pächter nun vor, die Medikamente entwendet und weiter veräußert zu haben. Eine Gelegenheit hätte er dazu: Bis September 2017 führte S. eine Apotheke in Bielefeld.

Das Gütersloher Amtsgericht muss jetzt klären, ob der Vorwurf der Unterschlagung tatsächlich zutrifft. Der Beweis dürfte jedoch schwierig zu führen sein. Zwar gehören Apotheken zu den am schärfsten überwachten Handelsunternehmen in Deutschland. In so gut wie allen Apotheken stehen inzwischen elektronische POS-Kassen, die jede angelieferte mit jeder verkauften Tablette abgleichen und damit eine permanente Inventur ermöglichen.

Auf der anderen Seite gehört der Warenbestand einzig dem Apotheker, auch wenn er die Apotheke nur pachtet. Genau genommen dürfte es also gar keinen Warenbestand geben, der nach Ablauf des Pachtvertrages zurückzugeben wäre. Welche besondere Konstellation die Ansprüche der Familie des verstorbenen Apothekers begründen könnte, dürfte also erst nach der Anklageverlesung deutlich werden.

Mit all diesem Ärger hat der heutige Inhaber nichts zu tun. Bevor Elsner die Apotheke im Juli 2016 übernahm, war sie bereits seit einigen Monaten geschlossen. „Ich war also von den Vorgängen zum Glück nicht betroffen“, sagt er. Er führt die Apotheke heute als Filiale seiner Storchen-Apotheke.