Versorgungswerke

Niedrigzinsphase: Hessen senkt Rechnungszins Lothar Klein, 22.11.2018 12:42 Uhr

Berlin - 

Jetzt reagiert auch die Apothekerkammer in Hessen auf die anhaltende Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten. Das Versorgungswerk stellt die Alterssicherung von der bisherigen Kapitaldeckung auf das sogenannte offenen Deckungsplanverfahren um. Außerdem wird der Rechnungszins für Beiträge ab 2019 auf 2,5 Prozent gesenkt. In Niedersachsen wurde der bisherige Kurs des Versorgungswerkes bestätigt. Dort werden die Rücklagen weiter gestärkt.

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat in ihrer Sitzung am 21. November nach ausführlicher Diskussion eine Änderung der Satzung des Versorgungswerkes beschlossen. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde soll durch die Satzungsänderung für Beiträge ab dem 1. Januar 2019 ein neuer Rechnungsverband im offenen Deckungsplanverfahren mit einem Rechnungszins von 2,5 Prozent eingeführt werden. Für alle bis zum Jahresende erworbenen Rentenanwartschaften und gezahlten Renten habe die Umstellung keine Auswirkungen, „die Höhe der Zusagen ist von der Umstellung nicht betroffen“, heißt es.

Als Begründung führt das Versorgungswerk an, dass aufgrund der seit längerer Zeit bestehenden Situation an den Kapitalmärkten „mit einer Niedrigzinsphase, deren Ende nicht absehbar ist, bei gleichzeitig steigender Volatilität und politischer Unsicherheit“ eine Anpassung der Versicherungsmathematik für die Zukunft erforderlich geworden sei. Der Fokus bei den Anlagen liege wie schon in den vergangenen Jahren auf einer nachhaltigen und sicheren Finanzierung der gegeben Zusagen für die Vergangenheit und die Zukunft. Daher sei es aus Risikogesichtspunkten, aber auch aus Transparenzgründen für die Mitglieder unerlässlich, die Zusagen für die Zukunft auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau anzupassen.

Daher habe man sich nunmehr entschlossen, einen neuen Rechnungsverband im offenen Deckungsplanverfahren einzuführen. Das offene Deckungsplanverfahren kombiniere die Vorteile der bisherigen Kapitaldeckung mit Elementen des Umlageverfahrens und biete ein „sehr flexibles und sicheres Finanzierungsverfahren für die Zukunft“. Nach der Genehmigung der Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde würden alle Mitglieder ausführlich über die getroffenen Maßnahmen und die persönlichen Auswirkungen unterrichtet. Vermutlich werden durch die Umstellung die ab 2019 entstehenden Anwartschaften im Vergleich zum bisherigen System sinken.

Mit der Umstellung folgt das Versorgungswerk Hessen dem Vorbild anderer Versorgungswerke. Zuletzt hatte das Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Mitte 2017 den Weg für ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Sicherung der Altersversorgung frei gemacht. Für alle Beiträge ab dem Jahr 2018 wurde der Rechnungszins auf 2,75 Prozent festgesetzt. Darüber hinaus wurde ebenfalls auf das offene Deckungsplanverfahren umgestellt.

Zur Wirkung hatte das Versorgungswerk ein konkretes Bespiel errechnet: Für ein 50-jähriges Mitglied, das mit 25 Jahren ins Versorgungswerk eingetreten ist und 50 Prozent des GRV-Höchstbeitrags geleistet hat, sinkt dadurch die Altersrente mit 67 Jahren um 12,4 Prozent – sollte es keinerlei Dynamisierungen geben. 2017 hatte auch das Apothekerversorgungswerk Nordrhein auf das offene Deckungsplanverfahren umgestellt.

Auch in Niedersachsen befasste sich die Kammerversammlung mit dem Versorgungswerk. Die Kammerversammlung stimmte zu, auf eine Erhöhung der Leistungen und Anwartschaften in 2018 zu verzichten. Stattdessen werde die Reservesituation weiter ausgebaut, teilte die Kammer mit. Es bleibe damit bei einer Nullrunde und „bei bewährten Politik der Apothekerversorgung Niedersachsen, die Reservesituation zu stärken“. Im Geschäftsjahr 2017 habe zudem erneut der Rechnungszins von 4 Prozent erwirtschaftet werden können.