Abgabefehler

Hoffentlich berufshaftpflichtversichert Franziska Gerhardt, 28.03.2014 15:27 Uhr

Gut versichert? Viele Apotheker sparen bei der Berufshaftpflicht. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Fehler können teuer werden. Nicht nur für Hebammen und Ärzte, sondern auch für Apotheker ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig. Das gilt umso mehr, als Pharmazeuten auch für Arztfehler zur Rechenschaft gezogen werden können, die ihnen nicht aufgefallen sind. Viele Inhaber übernehmen jedoch die Policen ihres Vorgängers unbesehen und hoffen darauf, dass nichts passieren wird. Warum es sich lohnt, bei der Betriebshaftpflicht genauer hinzusehen, erklärt Michael Jeinsen von Pharm.Assec in Berlin.

In Deutschland kontrollieren die Pharmazieräte, ob Apothekeninhaber eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Aber auch Zertifizierungsunternehmen und Banken wollen die Policen sehen. Vorgaben zur Versicherungssumme gibt es hierzulande nicht.

Die marktüblichen Versicherer bieten Policen an, die mindestens drei Millionen Euro abdecken. Rund die Hälfte der Apotheken hierzulande sei über diesen Betrag versichert, schätzt Jeinsen. 20 Prozent hätten eine Haftungssumme von fünf Millionen Euro vereinbart, etwa 30 Prozent sogar zehn Millionen Euro.

Zum Vergleich: Für Kfz-Besitzer schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro vor. Fast alle Autofahrer seien jedoch für Schäden von mehr als 100 Millionen Euro haftpflichtversichert.

„Mir erscheinen drei Millionen Euro deutlich zu gering und selbst fünf Millionen Euro zu knapp bemessen“, sagt Jeinsen. Er bietet seinen Kunden darum nur Lösungen an, die zehn Millionen Euro als Standard enthalten.

In der Vergangenheit gab es laut Jeinsen zwei spektakuläre Fälle, in denen die niedrigeren Versicherungssummen nicht gereicht hätten: 1964 erhielt eine Kundin in einer Apotheke ein Antidiarrhoikum anstelle eines Verhütungsmittels. Der Apothekenmitarbeiter hatte die Schrift des Arztes nicht lesen können. Da die Frau schwanger wurde, musste der Apotheker den vollen Unterhalt für das Kind zahlen.

Im zweiten Fall, Ende der 1990er Jahre, erlitt ein Kind einen allergischen Schock, weil es ein falsches Präparat erhalten hatte. Auch nach der Behandlung auf der Intensivstation musste das Kind später noch kontinuierlich ärztlich betreut werden. „Die Haftpflicht wird extrem unterschätzt“, sagt Jeinsen.