TV-Tipp

Ärztin: Rezeptpflicht für OTC-Schlafmittel Deniz Cicek-Görkem, 30.08.2017 18:38 Uhr

Berlin - 

Jeder vierte Deutsche leidet unter Schlafstörungen; häufig helfen sich die Betroffenen zunächst mit freiverkäuflichen Präparaten aus der Apotheke. Doch sind diese rezeptfreien Arzneimittel eine Lösung der Ursache? Das TV-Magazin „rbb Praxis“ greift heute Abend um 20.15 Uhr dieses Thema auf und lässt auch unter anderem eine Internistin zu Wort kommen, die sich für eine Rezeptpflicht solcher Sedativa ausspricht.

Bei der Indikation Schlafstörung werden im OTC-Bereich Arzneistoffe wie Diphenhydramin oder Doxylamin zur kurzzeitigen Anwendung eingesetzt. Die Substanzen zählen zu den H1-Antagonisten und können bei Ein- und Durchschlafstörungen verwendet werden. Das Magazin geht insbesondere auf die Risiken und Nebenwirkungen der Stoffe ein. Viele Patienten würden annehmen, diese Medikamente seien unbedenklich, weil sie freiverkäuflich sind. Doch dies sei ein Trugschluss, wie Schlafmediziner Dr. Holger Rein klarstellt: „Das sind keine Lutschbonbons und keine Hustenbonbons. Es sind tatsächlich hochwirksame Substanzen.“

Professor Dr. Markus Schwaninger, Pharmakologe an der Universität Lübeck, geht im Beitrag auf die Folgen ein: „Es wirkt auf das Gehirn und kann dort verschiedene Funktionen beeinträchtigen. Nicht nur Schlaf auslösen, sondern auch das Gedächtnis und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.“ Es ist bekannt, dass die Nachwirkungen der Substanzen noch am Folgetag auftreten können. Auch ein Anwender kommt zu Wort und bestätigt die Wirkungen: „Am nächsten Morgen denkt und spricht man etwas langsamer.“ Auch die Bewegungsabläufe seien verändert.

„Man zahlt unter Umständen einen hohen Preis ohne einen langfristigen Nutzen“, sagt Dr. Jördis Hendricks aus Hamburg. Die Internistin erklärt, dass durch die Einnahme dieser Präparate der Schlafrhythmus und die Schlafarchitektur gestört werde; der Schlaf sei nicht erholsam. „Sie dürften auf gar keinen Fall frei verkauft werden. Das Mindeste wäre, dass man sie unter die Rezeptpflicht stellt“, ergänzt sie. Auch eine Marktrücknahme der Präparate sei denkbar.