Justizminister

Cannabis: Freimengen werden diskutiert dpa, 07.06.2018 09:57 Uhr

Anderes Bundesland, andere Regeln: Das trifft auch für Cannabis-Freimengen zu. Dabei sei eine einheitliche Regelung sinnvoll, sagt eine Expertin. Nun wollen sich die Justizminister einigen. Foto: GW Pharm
Berlin - 

Die Bundes-Drogenbeauftragte Marlene Mortler hat für eine einheitliche Obergrenze für Cannabis in Deutschland geworben, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können. Dies schaffe Klarheit und verhindere einen „Cannabis-Tourismus“ zwischen den einzelnen Bundesländern, sagte die CSU-Politikerin. „Kiffen ist überall gleich gefährlich.“

Mortler begrüßte es, dass die Länder-Justizminister bei ihrer Konferenz im thüringischen Eisenach über eine Obergrenze beraten wollten. Es geht um Mengen, die als Eigenbedarf gelten, so dass Verfahren eingestellt werden können. Je nach Land sind es zwischen 6 und 15 Gramm.

Auch der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte, eine bundesweite Obergrenze sei für eine einheitliche Rechtsanwendung sinnvoll. „Aber nur dann, wenn sie - wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern - bei sechs Gramm liegt.“ Da der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei Cannabis stetig steige, sei eine höhere Grenze aus Gründen der Gesundheitsfürsorge einfach nicht vertretbar. „Selbst bei ‘schlechter Qualität‘ reicht eine Bruttomenge von sechs Gramm aus, um mindestens drei Rauschzustände herbeizuführen.“

Für die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther ist eine einheitliche Obergrenze zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Aber: „Eine Vereinheitlichung der geringen Menge, bei der keine Strafverfolgung droht, darf nicht zu einer Absenkung in liberaleren Ländern wie Berlin führen“, betonte sie. Wer Angst vor Strafverfolgung hat, tue sich schwer, Hilfe zu suchen, wenn Probleme mit dem Konsum auftreten.

Ursprünglich hatte Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) die Cannabis-Obergrenze zum Thema für die Konferenz gemacht. „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird“, begründete er seine Initiative. „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“

„Cannabis ist und bleibt trauriger Spitzenreiter unter den illegalen Drogen, was die Zahl der Behandlungsfälle betrifft“, stellte Mortler fest. Konsumenten müssten schneller Hilfs- und Beratungsangebote erhalten und dies nicht erst, wenn sie sich wegen Abhängigkeit in Therapie begeben. Die Länder sollten daher auch frühe Hilfen für Betroffene verbessern.