Rx-Versandverbot

Bundestag: Bühler-Petition jetzt online APOTHEKE ADHOC, 17.07.2019 11:43 Uhr

Widerspruch erfolgreich: Jetzt ist die Bundestags-Petition von Pharmaziestudent Benedikt Bühler zur Zeichnung online gestellt. Foto: Deutscher Bundestag
Berlin - 

Endlich geschafft: Die Bundestagspetition von Pharmaziestudent Benedikt Bühler ist online und kann gezeichnet werden. Zuvor hatte der Petitionsausschuss des Bundestages dem Widerspruch stattgegeben. Jetzt hat Bühler vier Wochen Zeit, das Quorum von 50.000 Unterstützern zu erreichen. Der Pharmaziestudent ruft alle Apotheken auf, Unterschriftenlisten auszulegen

„Wichtig ist, dass auch online möglichst viele Personen mitzeichnen“, so Bühler: „Ich fordere alle Apothekerinnen und Apotheker auf, sich die Unterlagen zur Petition auf www.benedikt-buehler.de zu downloaden, auszudrucken und in der Apotheke Unterschriften zu sammeln.“ Die Kunden von Noweda, von Fiebig/Pharma-Privat hätten die Unterlagen bereits mit der Großhandelswanne erhalten. Damit sind bereits 15.000 Apotheken versorgt. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 13. August 2019.

„Alle Apotheken sollen die Unterschriftenlisten am Samstag, den 3. August, an mich beziehungsweise an ihren Großhändler zurückschicken und angeben, wie viele Unterschriften sie gesammelt haben, um bei einer Unterschriftenübergabe eine Zahl präsentieren zu können. Alle weiteren Unterschriften bis zum 13. August sollten dann direkt an den Petitionsausschuss gefaxt werden.
„Jetzt müssen wir gut vorbereitet sein, damit die Petition ein voller Erfolg wird“, so Bühler. Zu diesem Zweck hat der Pharmaziestudent eigens eine Homepage ans Netz gebracht. Dort werden sie nicht nur über die Petition informiert. Außerdem erhalten sie per E-Mail eine Anleitung, Plakate, Unterschriftenbögen und Hinweise zum Datenschutz, um nicht nur online mitzuzeichnen, sondern auch offline bei Freunden, Bekannten und Kunden Unterstützung zu sammeln. „Somit können Sie sobald es losgeht und die Frist von 28 Tagen beginnt jede Minute nutzen!“, so Bühler.

Bühler ist sich nach eigenen Angaben schon im Vorfeld bewusst gewesen, dass das Ziel von 50.000 Unterschriften in nur 28 Tagen ambitioniert ist. Er setzt deshalb auf die Unterstützung von Noweda und Fiebig. „Außerdem ist das in meinen Augen auch ein Signal an die Apothekerschaft, dass nicht nur ich, als 19-jähriger Pharmaziestudent, die Umsetzbarkeit des Rx-Versandverbotes fordere, sondern auch erfahrenere Akteure im Apothekenwesen“, so der Aktivist auf seiner Homepage.

Anfang Juni hatte der Petitionsausschuss des Bundestages entschieden, dass die Petition nicht als Einzelpetition angenommen wird, sondern stattdessen an eine andere „Leitpetition“ angeschlossen werden soll, über die seit zwei Jahren ohne Erfolg beraten wird. Gegen dieses Vorgehen hatte Bühler mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas und finanzieller Schützenhilfe von Noweda offiziell Widerspruch eingelegt. Douglas argumentierte, dass der Anschluss an eine andere Petition aus dem Jahre 2016 nicht zulässig sei, da zwischen beiden Petitionen keine wesentliche Vergleichbarkeit bestehe.

Bereits im Februar hatte Bühler seinen persönlichen Feldzug für das Rx-Versandverbot gestartet. Der Pharmaziestudent schrieb einen Brief an CDU-Chefin Annegret Annegret Kramp-Karrenbauer. Darin erinnerte er sie an das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Versprechen. Eine Antwort erhielt er nicht.

Das habe ihn „zornig und deprimiert“ gemacht, sagt Bühler. Für die Vorgehensweise der Politikerin hat der Pharmaziestudent wenig Verständnis: „Dieses Verhalten ist ziemlich borniert. In jeder wichtigen Rede hört man, wie wichtig die Basis und die Jungen sind, aber wenn man ein Anliegen hat, merkt man schnell, wie verfehlt diese großen Worte sind.“

Bühler schrieb weitere Briefe nicht nur an Politiker, sondern auch an den ABDA-Präsidenten. Unter #MitUnsNicht initiierte er eine Facebook-Kampagne und startete eine Petition auf Open Petition zum Rx-Versandverbot. Am 24. April reichte er dann seine Petition zusätzlich beim Bundestag ein. „Rx-Versandverbot jetzt!“, lautet der Titel. Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 die Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versender aufgehoben habe, rutschten Vor-Ort-Apotheken in eine wirtschaftliche Schieflage. Ausländische Anbieter wie DocMorris lockten ihre Kunden mit Rabatten, die deutsche Apotheken nicht geben dürften, argumentiert Bühler.