Medizinalhanf

Cannabis: Kassenkosten gehen in die Höhe APOTHEKE ADHOC, 08.08.2018 14:28 Uhr

Berlin - 

Wenn es um die Kosten für eine Therapie mit Cannabisblüten und cannabishaltigen Arzneimitteln geht, müssen die Krankenkassen immer tiefer in die Tasche greifen, denn seit der Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes im vergangenen Jahr kam es regelrecht zu einer Preisexplosion. Während im Juni 2017 die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2,31 Millionen Euro für Medizinalhanf ausgab, lagen die Bruttoausgaben im April 2018 bereits bei etwa 5,36 Millionen Euro. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

Wie der GKV-Spitzenverband auf Anfrage des Ärzteblattes hin mitteilte, hat sich der Bruttoumsatz zwischen Juni 2017 und April 2018 für Cannabisblüten mehr als verfünffacht – von fast 412.000 Euro monatlich auf 2,33 Millionen Euro. Bei cannabishaltigen Zubereitungen habe sich der Betrag verdoppelt (Juni 2017: 839.495 Euro versus April 2018: 1.707.387 Euro). Der Bruttoumsatz im April 2018 für Canemes-Kapseln (45.958 Euro) und Sativex (1.258.403 Euro) lag im Vergleich niedriger.

„Dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium (BMG) sind die Zahlen zu Umsätzen und Verord­nungen cannabinoidhaltiger Fertigarzneimittel und Zubereitungen bekannt“, teilt das BMG auf Anfrage vom Ärzteblatt mit. Die Zahl an positiv beschiedenen Anträgen auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen zeige, dass sich das Verfahren bewährt habe und das Gesetz wirke. Weitere Angaben zur Kostenexplosion wollte das BMG nicht machen. Stattdessen müsse man „die Entwicklung weiter beobachten und abwarten, bis sich die Umsatzzahlen stabilisiert“ hätten.

Seit März 2017 können Ärzte Cannabis auf Rezept verordnen, die Kosten müssen gesetzlich – bei sonst korrekten Formalien – von den Kassen übernommen werden. Die Kassen prüfen penibel, ob eine Kostenübernahme möglich ist. „Wie viele Tonnen pro Jahr schon jetzt von Apotheken auf Kassenkosten an Patienten ausgehändigt werden, haben jedoch weder GKV-Spitzenverband, noch die Bundes­vereinigung Deutscher Apotheker­verbände (ABDA) oder das BfArM auf Anfrage beantwortet“, schreibt das Ärzteblatt.

Den Krankenkassen sind die im Gesetz veranschlagten monatlichen Behandlungskosten von durchschnittlich 540 Euro zu teuer. Schon im Anhörungsverfahren 2016 hatte der GKV-Spitzenverband die Vergütung der Apotheken vor dem Hintergrund des anfallenden Arbeitsaufwands als „unangemessen hoch“ kritisiert.

Laut GKV-Spitzenverband ist die langfristige Kostenübernahme ohnehin unsicher, denn für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch fehle der Nachweis der Wirksamkeit. Die Kassen begrüßen daher die fünfjährige Begleiterhebung. Dadurch werde sich in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“.

Die Nachfrage nach Cannabis als weitere Therapiemöglichkeit ist zweifelsohne gestiegen. Das hat auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erkannt und deshalb in der zweiten Runde 10,4 Tonnen Cannabis ausgeschrieben. Zuvor waren es 6,6 Tonnen – damit fast vier Tonnen mehr als bei der letzten Ausschreibung. Die war im März vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gestoppt worden. Verläuft die Ausschreibung dieses mal erfolgreich, so könnte in Deutschland angebautes Cannabis ab 2020 zur Verfügung stehen. Es liegt nahe, dass bei dieser ausgeschrieben Menge die Kosten für die Kassen wahrscheinlich weiter steigen werden.