Daten-Panel ohne Treuhand

ABDA lässt Ärzte Apothekenbücher durchleuchten Lothar Klein, 24.09.2018 11:52 Uhr

Berlin - 

In der Vergangenheit hat sich die ABDA stets auf die von der Treuhand Hannover zusammengestellten Apothekendaten und -zahlen verlassen. Jetzt lässt die ABDA die wirtschaftliche Lage der Apotheken von den Kassenärzten durchleuchten. Das ABDA-Datenpanel wird in diesem Herbst erstmals vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) durchgeführt. Die Daten sollen als „Grundlage zur Unterstützung der strategischen Positionierung“ dienen. „Die Politik braucht Beweise“, heißt es in einer ABDA-Präsentation zum Wechsel des Daten-Dienstleisters.

In der Vergangenheit waren die von der ABDA und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vorgelegten Daten zur wirtschaftlichen Lage der Apotheken in der Politik auf Skepsis gestoßen. Insbesondere das von der Treuhand entwickelte Konzept der typischen und später der durchschnittlichen Apotheke wurde in der Politik nicht akzeptiert. Die jahrelangen Debatten um die ABDA-Forderungen nach Honorarerhöhungen veranlassten das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) schließlich zur Vergabe des 2hm-Gutachtens.

Mit dem Wechsel will die ABDA offensichtlich Vertrauen zurückgewinnen: Den Daten-Schwenk zum ZI begründet die ABDA mit der „langjährige Erfahrung in der Durchführung eines Datenpanels“ und dem damit verbundenen „notwendigen Know-how“. Besonders im Hinblick auf den Datenschutz besitze das ZI „eine gesicherte Routine in der Umsetzung“. Die Mitarbeiter des ZI seien auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten geschult und verpflichtet.

Für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung führe das ZI eine jährliche Längsschnitterhebung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in mehreren tausend Vertragsarztpraxen durch (Zi-Praxis-Panel) und veröffentliche zentrale Forschungsergebnisse. „Die daraus resultierende Kompetenz zeichnet das Zi als langfristigen Partner für das ABDA-Datenpanel aus“, heißt es im Rundschreiben. Mit seinem bisherigen Wissen und den bestehenden Fähigkeiten vermöge das Zi, die vorhandenen Daten aus der Erhebung wissenschaftlich auszuwerten: „Diese Auswertungen erfolgen ausschließlich im Auftrag der ABDA. Für das ABDA-Datenpanel sind die Erfahrungswerte des Zi von großem Wert.“

Starten soll die Online-Umfrage durch das ZI am 1. Oktober und mit einer Dauer von acht Wochen. Teilnehmende Apotheken erhalten als Aufwandsentschädigung 45 Euro. Die Onlinebefragung soll 30 bis 45 Minuten Zeit benötigen. Abgefragt werden die Strukturdaten, Personalstruktur, Dienstleistungen, Botendienst, Nacht- und Notdienste, Rezeptsammelstellen, Versandhandel, Absatz und Umsatz der Apotheke, Kosten und Warenwirtschaft. „Am ABDA-Datenpanel kann jeder Apothekeninhaber bzw. Apothekenleiter (m/w) einer öffentlichen Apotheke in Deutschland teilnehmen“, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen. Gefragt wird auch ach der Häufigkeit der Nacht- und Notdienst, deren Dauer und wie viele Patienten versorgt wurden.

Für die Teilnahme am ABDA-Datenpanel können sich die Apotheken online bei der ABDA anmelden. Anschließend werden sie für den Anmeldeprozess auf die Internetseite des ZI weitergeleitet. Um ihren Zugang zum Onlinefragebogen freizuschalten, werden vorab einige Angaben wie Apothekerkammer und die Nacht- und Notdienst-Identifikationsnummer (NNFID) benötigt. Das System generiert dann eine Teilnehmernummer, die mit einem 8-stelligen Passwort geschützt wird.

Damit die mitmachenden Apotheken die 45 Euro erhalten, müssen sich sich zusätzlich beim ZI mit persönlichen Angaben und der Bankverbindung registrieren. „Mit Ihrer Teilnahme an der Onlinebefragung unterstützen Sie als Inhaber oder Leiter einer öffentlichen Apotheke in Deutschland die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien, indem Sie uns Fakten aus Ihrer Berufsausübung zur Verfügung stellen“, wirbt die ABDA im Rundschreiben für die Teilnahme. Neben den 45 Euro „erhalten Sie als Teilnehmer exklusiv zusätzliche Informationen zu ihrer Branche“. Was damit gemeint ist, blieb vorerst offen.