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VHS-Kurs für falsche Rezepte Alexander Müller, 02.06.2018 07:59 Uhr

Berlin - 

Patient beraten, Patient versorgt – und die Kasse zahlt trotzdem nicht. Weil auf dem Rezept ein kleiner Fehler übersehen wurde. Das müsste sich dringend ändern. Und die Apothekenkunden könnten aktiv mithelfen. Wenn nur endlich jemand einen entsprechenden Kurs anbieten würde.

Ja ja, mit dem E-Rezept wird alles besser, meinen Sie. So sicher lässt sich keine Software der Welt programmieren, dass die Praxen nicht noch ein Schlupfloch fänden – im negativen Sinne. Wie viel Ärger, Telefonate mit genervten Ärzten und doppelte Wege ließen sich ersparen, wenn Patienten mit einem ordentlich ausgefüllten rosa Formular in die Apotheke kämen?

Und es sind doch die Patienten selbst, die als erste einen Blick auf ihre Verordnung werfen könnten. Wenn sie den Arzt oder die Sprechstundenhilfe auf kleinere Formfehler hinweisen könnten, wäre mancher Retaxation frühzeitig die Spitze gebrochen. Es müsste sich einfach mal ein Apotheker finden, der an der örtlichen Volkshochschule einen Kurs „Falsche Rezepte I“ anbietet.

Die Teilnehmer würden im ersten Kurs die Pflichtfelder auf dem rosa Formular kennenlernen sowie besonders typische Verordnungsfehler. Wie beim Französischlernen oder beim Töpfern wäre es dringend zu empfehlen, auch den Nachfolgekurs zu belegen. Dabei könnte es in die Tiefen des Rahmenvertrags und des Sozialgesetzbuches V gehen. Nur so können die Kunden effektiv dabei helfen, Retaxationen zu vermeiden.

Nur den Titel der Veranstaltung sollte man mit Bedacht wählen – sonst könnte der Zuspruch bei seiner ersten Stunde unerwartet hoch sein. Dann merkt der kursleitende Apotheker schnell, dass nicht alle Teilnehmer richtig sind in Raum 503. Spätestens wenn verdächtige Nachfragen angehender Rezeptfälscher sich häufen oder Teilnehmer nach einem guten Rezept für Sauce Hollandaise fragen, sollte der Klassenlehrer aufräumen...

Bis es solche Kurse gibt, sollten vielleicht Ärzte und Apotheker näher zusammenrücken. In Hessen bilden sich die beiden Heilberufler jetzt gemeinsam fort. Vorbild ist Brandenburg, wo man sich schon aufgrund der Populationsdichte nicht so leicht in die Quere kommt.

In Schleswig-Holstein hat dagegen eine Apothekerin die Kollegen gegen sich aufgebracht. Weil sie schlecht verfügbare Arzneimittel ins Ausland verbracht hat, um eine kleine Marge einzustreichen. Bei einer Kontrolle hat sie sich erwischen lassen und kämpft jetzt um ihren Ruf. In Zeiten von Lieferengpässen wirklich kein besonders gutes Signal: Diese Arzneimittel fehlen aktuell.

Und wenn es brennt, hat man am besten jemanden, der sich auskennt. Merke: Datenschutzbeauftragte beschützen die Daten, jede Apotheke benötigt einen Brandschutzhelfer. Meint jedenfalls die Berufsgenossenschaft. Also, Helm auf, Feuerlöscher raus und schön unten auf die Flammen halten.

Bei so vielen Regeln, Risiken und Dokumentationsvorschriften kann man verstehen, dass Jungpharmazeuten nicht nur die Offizin im Kopf haben, wenn es auf die Suche nach einem Arbeitsplatz geht. Noch konsequenter ist es, vor dem Staatsexamen erst einmal ein Start-up zu gründen. Selbst der berufspolitisch engagierte Nachwuchs wünscht sich ein bisschen mehr Biss in der Spitze.

Etwas zu viel Aggressivität hat eine Apotheke in Duisburg erlebt – nämlich gleich eine Massenschlägerei mit verwüsteter Einrichtung und blutverschmiertem Boden. Da wünscht sich vielleicht mancher das „Reservat“ zurück, aus dem die Apotheker angeblich kommen.

Einen Weg zurück dahin gibt es aber wohl leider nicht. Jedenfalls nicht, wenn es nach der Monopolkommission geht, die das tolle Beispiel des EuGH-Urteils zu Rx-Boni als Blaupause nehmen möchte, um die Buchpreisbindung zu Fall zu bringen. Zum Glück geht es fast nie nach der Monopolkommission. Ich muss außerdem immer an Loriot denken, wenn ich das Wort Monopolkommission lese: „Herr Otto Mohl fühlt sich unwohl am Pol ohne Atomstrom!“ – „OH OH-OH OH OH OH OH-OH OH OH OH-OH OH-OH“

Zurück ins wirkliche Leben, also in die Praxis, also in die Offizin. Hier berichtet ein PTA über den Technikstreik in ihrer Apotheke und hier erklärt die Treuhand, wie ein Apotheker ein perfektes Kassenbuch führt, um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden.

Um generell Ärger mit der Aufsicht oder gar der Polizei zu vermeiden, sollten Sie unbedingt Zuweisergeschäfte mit Ärzten oder Pflegeheimen vermeiden. Außer Sie sind eine niederländische Versandapotheke, dann gilt das nämlich für Sie nicht. Sagt auch der Boni-Richter aus Düsseldorf. Ich sage: Schönes Wochenende!