AVWL begrüßt Warnhinweis

Michels: „Schmerzmittel sind keine Bonbons“ APOTHEKE ADHOC, 13.06.2018 12:57 Uhr

Berlin - 

OTC-Analgetika sollen in Zukunft einen Warnhinweis auf der Verpackung tragen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats.

„Schmerzmittel sind keine Bonbons, das ist leider noch immer vielen Patienten nicht bewusst“, sagt der AVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Michels. Studien zufolge würden ein Fünftel der Frauen und etwa ein Drittel der Männer, OTC-Schmerzmittel über den empfohlenen Zeitraum hinaus einnehmen. Der fehlerhafte Gebrauch kann schwerwiegende Gesundheitsrisiken wie Magen-Darm-Blutungen, Nierenschäden oder Schlaganfälle verursachen.

„Grundsätzlich gilt, dass rezeptfreie Schmerzmedikamente nicht länger als drei bis vier Tage hintereinander eingenommen werden sollten“, sagt Michels. Zudem warnt er, individuelle Faktoren wie Begleiterscheinungen, Alter oder Schwangerschaft zu berücksichtigen. Zwar enthalten die Produktinformationen entsprechende Hinweise, aber diese würden von den Verbrauchern nicht gelesen. Um so wichtiger sei die persönliche Beratung in der Apotheke vor Ort, denn als Ersatz dafür sieht Michels den Analgetika-Warnhinweis nicht, „wohl aber als sinnvolle Erstinformation und Erinnerung“.

„Wir Apotheker vor Ort sind verpflichtet, jeden Patienten vor Abgabe eines Medikaments über die Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären“, sagt der AVWL-Vorstandsvorsitzende. Wer im Internet bestellt, erhalte häufig nur eine unzureichende oder gar keine Aufklärung. Medikamente würden zu einem bloßen Konsumgut, dies sei eine fatale Entwicklung.

Von den Warnhinweisen betroffen sind OTC-Analgetika mit Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon und Propyphenazon zur oralen und rektalen Anwendung, die zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber zugelassen sind.

Die Packungen sollen auf der Vorderseite – in deutlich lesbarer Schrift und dauerhaft – den Aufdruck: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben“ tragen. Rezepturarzneimittel sollen mit dem Hinweis: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen“ versehen werden.

Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und soll am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten. Eine Box, spezielle Symbole oder bestimmte Farben sind nicht vorgeschrieben. Die Hersteller haben zwei Jahre lang Zeit, ihre Packungen umzustellen. Laut BMG sind 1742 Arzneimittel betroffen, die von 843 pharmazeutischen Unternehmen in den Verkehr gebracht würden. Der finanzielle Aufwand liege für den Hersteller bei etwa 400.000 Euro.