Positionspapier

FDP: Boni-Deckel bei 10 Euro Lothar Klein, 18.07.2019 15:17 Uhr

Positionspapier: FDP-Fraktion will Boni bis zu 10 Euro zulassen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Im letzten Bundestagswahlkampf stieß die FDP die Apotheker mit der Forderung nach Zulassung von Apothekenketten vor den Kopf. Jetzt hat die Fraktion der Freien Demokraten ein Positionspapier zum Apothekenmarkt erarbeitet. Darin fehlt die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. „Die Apothekenketten sind auch weiterhin Bestandteil des FDP-Wahlprogramms“, heißt es zwar auf Nachfrage. Man kann das aber ruhig als vorsichtiges Abrücken interpretieren. Dafür schlägt die FDP Boni für alle in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung vor.

Die FDP setze sich für eine gute Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln rund um die Uhr sowie eine qualifizierte Beratung von Patienten ein, leitet das Positionspapier ein. Das müsse Grundlage jeder Diskussion um die Apothekenversorgung sein. Jeder Patient sollte die Wahlfreiheit haben, von wem er sein rezeptpflichtiges Arzneimittel bezieht – egal ob von der Vor-Ort-Apotheke oder vom Apotheken-Versandhändler. „Ein Versandhandelsverbot von rezeptpflichtigen Arzneimitteln lehnen wir deshalb ab“, bekräftigt die FDP-Fraktion, „dafür gibt es keinen sachlichen Grund“.

Allerdings fordern die Freien Demokraten „faire Rahmenbedingungen zwischen inländischen Apotheken und in- und ausländischen Versandapotheken“. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen nur ausländische Versandapotheken Boni auf rezeptpflichtige Medikamente geben. Dieser Preiswettbewerb ist für deutsche Mitbewerber nicht möglich. „Das wollen wir ändern.“

Die FDP-Fraktion schlägt stattdessen einen Korridor für mögliche Boni, beispielsweise in Höhe der maximalen Zuzahlung vor, die alle Apotheken anbieten könnten – das könnten demnach bis zu 10 Euro sein. „Insgesamt können wir uns mehr wettbewerbliche Elemente vorstellen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir dadurch die inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken in Deutschland stärken“, so die FDP in marktwirtschaftlicher Tradition.

Gute Beratung und andere heilberuflichen Leistungen sowie die hohe Servicequalität der Vor-Ort-Apotheken hätten sich bewährt. Das zeige sich schon dadurch, dass sich der Anteil des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 nicht wesentlich erhöht habe. Er liege bei circa einem Prozent. „Darauf können die Apotheken stolz sein“, findet die FDP-Fraktion.

Allerdings müssten sich mit der für 2020 geplanten Einführung des elektronischen Rezepts die Apotheken auf einen verschärften Wettbewerb einstellen. Denn schließlich werde es dadurch erheblich einfacher für die Patienten, ihr Rezept einzulösen. Daher empfiehlt die FDP, dass mehr inländische Apotheken in den Versandhandel einsteigen sollten als die bisherigen aktiven 150. Schließlich biete der Versandhandel auch für deutsche Apotheken Vorteile. Heute entstehe viel Bürokratie und Bestellaufwand nach einem Kundenbesuch, wenn ein Arzneimittel nicht sofort vorrätig ist. Das könnte entfallen. Abholtermine und umfangreiche Beratungsgespräche könnten besser geplant werden. Um ihre Angebote zu bündeln, sollten mehrere Apotheken auf einer gemeinsamen Plattform ihre Leistungen anbieten können.

Festhalten will die FDP-Fraktion am Zuweisungsverbot. Der Botendienst soll gestärkt werden, indem Apotheken künftig die Möglichkeit bekommen, diesen generell anbieten zu können. Darüber hinaus soll in diesem Rahmen auch die Möglichkeit bestehen, notwendige Arzneimittelberatungen im Wege audiovisueller Telekommunikationsmittel durchzuführen.

„Für uns ist der Apotheker in erster Linie ein Heilberuf. Deshalb setzen wir uns als Fraktion der Freien Demokraten zur Stärkung der inhabergeführten Apotheke vor Ort dafür ein, Beratungsleistungen differenzierter zu vergüten“, so das Positionspapier. Die Apothekenvergütung müsse auf der Basis von wissenschaftlich ermittelten und nachvollziehbaren Daten neu geordnet werden. Dabei sollte die bisherige Mischkalkulation mit einheitlichen Festzuschlägen aufgegeben werden. So ähnlich hatte es das umstrittene 2hm-Gutachten auch gefordert.

Aufwendige Beratungen sollten gegenüber einfachen Medikamentenabgaben ohne wesentliche Beratungsleistungen besser vergütet werden. Das stärke die kleinen Vor-Ort-Apotheken. Zusätzlich will die FDP die Nacht- und Notdienste angemessen vergüten: „Auch wollen wir die Apotheker stärker in die Bearbeitung des Medikationsplans und bei der Wahrung der Arzneimitteltherapiesicherheit einbeziehen.“