APOTHEKE ADHOC Umfrage

Strafkasse geht nicht APOTHEKE ADHOC, 16.03.2015 12:40 Uhr

Berlin - 

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler: In der Offizin können diese teuer werden, etwa wenn der Rabattvertrag nicht bedient, falsch abkassiert oder das Aut-idem-Kreuz missachtet wird. Manche Chefs geben die Kosten an ihre Angestellten weiter. In Ordnung sei das nicht, sagt die Adexa. Auch die Mehrheit der Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC denkt, dass solche Methoden in der Apotheke nichts zu suchen haben.

Insgesamt 66 Prozent der Teilnehmer sprachen sich gegen ein solches Vorgehen aus: 20 Prozent verorten Strafkassen ins „finsterste Mittelalter“, 33 Prozent waren der Meinung, das man so nicht mit Angestellten umspringen dürfe, und 13 Prozent gaben an, Strafkassen nützten nichts, sondern brächten nur Ärger.

23 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie fänden eine Strafkasse nur dann okay, wenn es zeitgleich die Kaffeekasse sei. 9 Prozent sprachen sich uneingeschränkt dafür aus: Es sei eine gute Idee, denn Fehler kosteten Geld und müssten bestraft werden. Vom 11. bis 13. März 2015 nahmen insgesamt 232 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC an der Umfrage teil.

Offiziell ist es jedoch nicht erlaubt, Kosten, die durch Fehler entstehen, den Mitarbeitern aufzubürden – selbst wenn diese immer und immer wieder auftreten. Egal, ob von dem Geld der gemeinsame Kaffee gekauft wird oder Retaxationen refinanziert werden – ohne Zustimmung der Angestellten sind Strafkassen tabu.

„Solch eine Regelung wäre total willkürlich und kann nicht per Dienstanweisung 'nach Gutsherrenart' durchgesetzt werden“, sagte die Rechtsanwältin Minou Hansen von der Apothekengewerkschaft Adexa.

Die Mitarbeiter müssten in eine entsprechende schriftliche Ergänzung zu den Arbeitsverträgen einwilligen. Als generelle Betriebsvereinbarung wäre eine Strafkasse nur in einer Apotheke mit Betriebsrat möglich. Dass dieser allerdings einer finanziellen Bestrafung der Angestellten zustimmt, ist laut Hansen sehr unwahrscheinlich. Lediglich bei vorsätzlichen Fehlern haftet der Angestellte voll.

Einige Apothekenleiter setzen trotzdem auf die Strafkasse. Bei „Bußgeldern“ von bis zu 10 Euro wegen eines Fehlers bei der Abgabe hört der Spaß zumindest für die Mitarbeiter auf. Bei der Adexa haben sich Angestellte aber noch nicht beschwert.