Zyto-Skandal

Pfusch-Apotheker droht Mordprozess

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Berlin -

Die juristische Aufarbeitung des Bottroper Zyto-Skandals könnte bald in die nächste Runde gehen. Laut Bild-Zeitung droht dem verurteilten Zyto-Apotheker Peter Stadtmann ein Prozess wegen Mordes. Ein von der Nebenklage beauftragtes Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gericht ihn wegen versuchten Mordes hätte verurteilen müssen.

Es war der größte Apothekenskandal der deutschen Geschichte: Über mindestens fünf Jahre hatte Stadtmann als Inhaber der Alten Apotheke in Bottrop Sterilrezepturen für schwer kranke Patienten gestreckt, um sich, wie es im Urteil gegen ihn heißt, „selbst ein Luxusleben zu finanzieren und sich in seiner Heimatstadt als Gönner und Wohltäter aufzuspielen“. Verurteilt wurde er zu zwölf Jahren Haft wegen Betrugs in 59 Fällen und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) in rund 14.500 Fällen. Außerdem erhielt er ein lebenslanges Berufsverbot. Der Fall geht jetzt zum Bundesgerichtshof (BGH).

Für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – also Körperverletzung, Totschlag oder Mord – wurde er hingegen nicht verurteilt. „Die Kammer konnte insoweit keine hinreichenden Feststellungen mit dem für eine Verurteilung erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit treffen“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.

Viele der Betroffenen und Angehörigen wollen sich damit nicht zufrieden geben und haben die Juristin Dr. Frauke Rostalski mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Rostalski ist Expertin für Strafrecht. Sie ist Jura-Professorin an der Universität Köln und forscht dort schwerpunktmäßig zu dessen Grundlagen, in ihrer Habilitation befasste sie sich mit dem Tatbegriff im Strafrecht.

In ihrem Gutachten widerspricht sie den Richtern des Landgerichts Essen: „Selbst wenn sich die Lebensverlängerung des Betroffenen lediglich auf wenige Tage oder gar nur Stunden bezieht, genügt das Vorenthalten dieser Lebenszeit durch einen anderen, um Tötungsunrecht zu begründen“, zitiert die Bild aus dem Gutachten. In der im November zugestellten Urteilsbegründung heißt es allerdings, das Gericht habe nicht feststellen können, dass Stadtmann „damit rechnete und es in Kauf nahm, dass aufgrund der Unterdosierung ein konkreter Patient sterben oder sich sein Leben verkürzen oder er in Lebensgefahr geraten würde“.

In Rostalksis Gutachten spielen jedoch auch die Tatmerkmale eine entscheidende Rolle: So habe Stadtmann die Arg- und Wehrlosigkeit der Patienten ausgenutzt, um sich durch sein Verhalten einen erheblichen Vermögensvorteil zu verschaffen. „Neben den damit erfüllten Mordmerkmalen der Heimtücke und der Habgier handelte der Angeklagte außerdem aus niedrigen Beweggründen“, schlussfolgert die Juristin. Sie kommt zu dem Schluss, das Gericht hätte „den Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilen müssen“.

Wie viele Patienten genau von den gestreckten Zytostatika betroffen waren und wie das deren Krankheitsverläufe beeinflusst hat, lässt sich heute kaum noch verlässlich feststellen. Nach langem Drängen von Opfervertretern hatte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) angekündigt, in einer Vergleichsstudie überprüfen zu lassen, ob und in welchem Maß die Krankheitsverläufe von Patienten, die Krebsmittel aus der Alten Apotheke erhalten haben, von Patientengruppen abweichen, die mit ordnungsgemäß hergestellten Arzneimitteln behandelt wurden. Erste Ergebnisse sind aber nicht vor Ende des Jahres zu erwarten.

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