Entsorgung

Weg mit dem Dreck – Altmedikamente richtig entsorgen

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Berlin -

Zum Apothekenalltag gehört es, Altarzneimittel zurückzunehmen. Täglich bittet wohl mindestens ein Kunde darum, seine abgelaufenen oder nicht mehr benötigten Medikamente zu entsorgen. Doch wie müssen PTA und Apotheker bei der Entsorgung von bereits angebrochenen Packungen, Salben, Flüssigkeiten und Hilfsmitteln vorgehen?

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel, die die Apotheke verlassen haben, nicht erneut in den Verkehr gebracht werden. Denn nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss die Qualität stets gewährleistet sein. Selbst die Beteuerung des Kunden garantiert nicht, dass Temperaturen, Luftfeuchtigkeit und Transportbedingungen das Arzneimittel nicht angegriffen haben. Auch Fälschungen können nicht ausgeschlossen werden. Der Nachweis, dass doch alles in Ordnung ist, wird in der Praxis nicht zu erbringen sein.

Laut Bundesumweltministerium (BMUB) zählen Altarzneimittel zum Siedlungsabfall und gehören deshalb in den Hausmüll. Seit dem 1. Juni 2005 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger – sprich: die Müllabfuhr – in Deutschland dafür zuständig, den „stofflich nicht verwertbaren Restabfall“ vor der Deponierung zu verbrennen oder gegebenenfalls mechanisch-biologisch zu behandeln. Dies soll die enthaltenen Schadstoffe vorgeblich ausreichend deaktivieren.

Selbst „hausmüllähnlicher Abfall von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen“ ist hier eingeschlossen. Zur Vermeidung von Belastungen des Abwassers dürfen Altarzneimittel, so das BMUB, nicht über das Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden. PTA in der Rezeptur sollen daher auch Behältnisse mit Resten von Flüssigkeiten oder Tabletten keinesfalls ausspülen. Auch dies kann Arzneimittelreste ins Abwasser überführen.

Die Entsorger verfahren deutschlandweit unterschiedlich mit Sondermüll aus Apotheken. Am Beispiel Berlin lässt sich dies leicht veranschaulichen. Hier kann die schwarze Medi-Tonne bei der BSR bestellt werden. Sie ist mit einem orangenen Sticker gekennzeichnet: „Altmedikamente, gemischte Siedlungsabfälle und nichtinfektiöse medizinische Abfälle“. Die Medi-Tonne ist kostenpflichtig: Bei 120 Litern entrichtet die Apotheke 33,49 Euro, das doppelte Volumen kostet 39,07 Euro. Beim Müllheizkraftwerk in Ruhleben wird der gesammelte Inhalt alle 14 Tage verbrannt und als Heißdampf energetisch wieder nutzbar gemacht.

Viele Gemeinden bieten eine Beseitigung von Medikamenten über Schadstoffmobiles an. Dies sind Müllwagen, die Altarzneimittel an vorherbestimmten Sammelstellen abholen.

Um Kinder und Unbefugte besonders zu schützen, gilt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG), „eine Gefährdung Dritter und die Wiedergewinnung der Arzneimittel für Unbefugte“ auszuschließen. Als „Sondermüll“ sind also die folgenden Altarzneimittel zu behandeln: Chemikalien, spitze oder infektiöse Gegenstände wie Spritzen und Kanülen, Zytostatika, Verbandmaterialien, Sprays mit Asthmatika, Quecksilberthermometer, infektiöse Materialien wie Impfstoffe. Bei Spritzen und Kanülen kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn diese „durchstichsicher“ – wie in einem Kanüleneimer – verpackt sind. Anderenfalls sollten auch sie gesondert entsorgt werden. Salben mit Kortisonen müssen dagegen – falls die Tube beschädigt ist – unbedingt in den Sondermüll. Ist die Tube unbeschädigt, lässt sie sich als Hausmüll entsorgen.

Im Zweifelsfall ist noch immer der Blick in die Herstellerangabe des Fertigarzneimittels entscheidend. Bei L-Thyroxin AbZ heißt es zur Beseitigung: „Keine besonderen Anforderungen. Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist entsprechend den nationalen Anforderungen zu beseitigen.“

Abgelaufene Tabletten können also in der Regel unbedenklich in den Hausmüll. Allerdings ergab ein Projekt des Bundesforschungsministeriums (BMBF) vor zwei Jahren, dass noch immer 47 Prozent der Deutschen ihre Altarzneimittel über das Abwasser entsorgen. Die freiwillige Entsorgung von Arzneimitteln stellt somit einen wichtigen Beitrag der Apotheken für den Umweltschutz dar.

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