ABDA-Mitgliederversammlung

Becker: Kein Bedarf an Honorardebatte

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Berlin -

Auf der heutigen Mitgliederversammlung hat sich die ABDA unter anderem mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenen Honorargutachten befasst. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kritisierte erneut die Art und Weise des Bekanntwerdens von Einzelheiten aus dem 2hm-Gutachten, bevor dieses vom BMWi offiziell veröffentlicht wird. Dafür gibt es immer noch keinen Termin. Für eine grundsätzliche Honorarreform sieht die ABDA-Spitze ohnehin keinen Bedarf.

Zum Auftakt der ABDA-Mitgliederversammlung berichtete Schmidt nach Angaben von Teilnehmern über die allgemeine politische Lage und die Unsicherheiten hinsichtlich der komplizierten Regierungsbildung nach der Bundestagswahl. Zum Inhalt des Honorargutachtens bezog Schmidt den Berichten zufolge keine Stellung. Wie schon im kurzen Präsidenten-Video kritisierte Schmidt die Durchstechereien von Einzelheiten aus dem Honorargutachten.

Dann reichte Schmidt das Wort an den Präsidenten der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Andreas Kiefer, und an den Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, weiter. Diese sollten über die neuen Honorargrundsätze der ABDA berichten.

Nach Darstellung von Teilnehmern ist für Kiefer dabei die flächendeckende Arzneimittelversorgung das oberste Ziel. Diese ist Kiefer zufolge aktuell in den meisten Regionen Deutschlands gegeben. In einzelnen Gebieten mit Problemen der wohnortnahen Versorgung sollten die Apothekerkammern gemeinsam mit den Ländern nach Lösungen suchen.

DAV-Chef Becker sieht im Honorargutachten keinen Anlass, über eine Reform der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu diskutieren. Das Honorar sei gut, wie es jetzt ist, sagte Becker nach Angaben von Teilnehmern. Es gebe keine Gründe für eine Änderung. Auch für eine Umverteilung bestehe kein Anlass.

Die ABDA werde das Gutachten nicht akzeptieren und keine Diskussion darüber führen. Das sei kein Thema, so Becker. Man sei bereit, mit der Politik über neue Dienstleistungen zu sprechen, aber nur, wenn diese mit zusätzlicher Honorierung verbunden seien. Etwa eine Stunde wurde über das Thema gesprochen, eine Diskussion in der Mitgliederversammlung über das Honorarthema fand den Angaben zufolge nicht statt.

Dem Gutachten zufolge ist die Fixpauschale von derzeit 8,35 Euro viel zu hoch. Sie sollte auf 5,80 Euro gesenkt werden, so die Empfehlung, damit mehr Geld für die Herstellung von Rezepturen und den Notdienst verteilt werden kann. Außerdem sollen die Großhandelsrabatte weitgehend gestrichen werden. Mit diesen Maßnahmen wäre aus Sicht der Gutachter unter anderem eine Umverteilung zugunsten kleinerer Landapotheken realisierbar.

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