Bewertungsportal

Zahnarzt verliert vor Gericht gegen Jameda

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Berlin -

Im Streit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda hat das Münchner Landgericht I die Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Der Mediziner aus Kiel hatte Jameda verklagt, weil das Portal Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Warum, darüber gingen die Meinungen der Streitparteien auseinander. Jameda mit Sitz in München betont, die Löschung der Bewertungen sei erfolgt, weil sich deren Echtheit nicht überprüfen lasse. Für den Zahnarzt war sie eine Reaktion auf die Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Er verlangte von Jameda, die Bewertungen wieder online zu stellen.

Das Gericht erteilte der Forderung nun eine Absage. „Der Arzt konnte nicht zur Überzeugung der Kammer nachweisen, dass, wie von ihm behauptet, die Löschungen als Reaktion auf seine Kündigung erfolgt seien”, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Voraussetzungen für eine Wiederveröffentlichung der gelöschten Bewertungen lägen nicht vor.

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