Alternativmedizin

BPI: Homöopathie-Label für Ärzte sinnvoll

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Berlin -

Die ärztliche Zusatzbezeichnung „Homöopathie” bleibt bestehen und das wird vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt. „Wichtig ist, dass der Patient die für seine Erkrankung passende Diagnose und Therapie erhält. Um dies zu gewährleisten, ist es umso wichtiger, dass der Patient rechtzeitig Fachärzte aufsucht, die zum Wohle des Patienten sämtliche Therapieoptionen wie auch Homöopathie im Sinne einer Integrativen Medizin nutzen können”, so BPI-Geschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Auf dem 121. Ärztetag in Erfurt hatte sich die Mehrheit der Ärzteschaft explizit zu dieser im Vorfeld umstrittene Zusatzbezeichnung bekannt. Denn die Mehrzahl weiß aus der Erfahrung, dass etliche Patienten auch den ganzheitlichen Behandlungsansatz wünschen und dafür aus- und weitergebildete Mediziner benötigen.

Der BPI, der nach eigenen Angaben 250 Unternehmen vertritt, hatte sich schon im vergangenen Sommer vehement gegen die mögliche Aufhebung der Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel eingesetzt. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Mechthild Heil, hatte die Entlassung solcher Mittel aus der Apothekenpflicht gefordert. Ihr Argument: „Für die meisten dieser Präparate liegt kein Nachweis der Wirksamkeit vor, es erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, lediglich eine Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein, es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln.“

Dazu kommt, dass entgegen aller sonstigen Kennzeichnungpflichten im Interesse der Verbraucher ausgerechnet bei homöopathischen Mitteln die Namen nur auf lateinisch angegeben sind, was nach Ansicht von Heil weder zeitgemäß noch verbraucherfreundlich sei. Neben dem BPI hatte sich auch die ABDA gegen diese Forderung gestellt. Nach ihrer Überzeugung gehört die Homöopathie mit entsprechend kompetenter Beratung in die Apotheke und nicht in den Supermarkt.

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