Apothekenhonorar

ABDA: Zusagen nicht eingehalten

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Berlin -

Zwei Tage, bevor sich die Republik in die Weihnachtsferien verabschiedet, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sein Gutachten zum Apothekenhonorar doch noch veröffentlicht. Die ABDA ist verärgert und gibt sich zugeknöpft.

„Das Verfahren rund um das BMWi-Gutachten war und bleibt holprig“, so ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern. Nicht nur, dass Bestandteile des unfertigen Gutachtens vorab öffentlich gemacht worden seien. Das BMWi habe auch zugesagt, den begleitenden Beirat, dem die ABDA angehört, vor der offiziellen Veröffentlichung zu einem Gespräch einzuladen.

„Diese Zusage ist ebenfalls nicht eingehalten worden. Stattdessen ist die finale Textfassung nun schnell noch vor Weihnachten ins Netz gestellt worden.“ Parallel habe das BMWi eine Einladung zu einem Beiratstermin am 10. Januar 2018 geschickt. „Was es dort noch zu besprechen gibt, bleibt abzuwarten. Wir werden den finalen Gutachtentext jetzt kritisch prüfen und uns dann dazu äußern.“

Auch andere Marktteilnehmer sind mit dem Ausgang des Verfahrens alles andere als zufrieden. „Frust ist es schon, wenn man vertrauensvoll im Beirat an einem Gutachten mitwirkt und dann dessen Inhalt ohne Kenntnis der Beteiligten in der Presse erscheint“, gab Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des Großhandelsverbands Phagro, in seinem Statement zum Jahresrückblick von APOTHEKE ADHOC zu Protokoll.

Das Gutachten trägt den Titel „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Auf 256 Seiten widmen sich die Experten der beauftragten Unternehmensberatung 2hm der Ausgestaltung der Handelsspannen von Apotheken und Großhandel.

Gesetzliche und private Krankenversicherungen sollen deutliche Einsparungen erhalten: 1,24 Milliarden Euro wollen die Gutachter durch die Umstellung abschöpfen: 250 Millionen Euro sollen bei Sterilrezepturen eingespart werden, 780 Millionen Euro bei den „übrigen“ Apotheken. Der Großhandel soll mit 210 Millionen Euro weniger honoriert werden als bislang.

Die Gutachter schlagen vor, die Belieferungsfrequenz des Großhandels sowie einen „Beitrag der OTC an der Finanzierung des Nacht- und Notdienstes“ zu untersuchen. Die aus der Umstellung resultierende Reduktion der Vergütung „kann und sollte von Apotheken, Großhandel und pharmazeutischer Industrie innerhalb ihrer aktuellen Rabattspielräume ausgeglichen werden, damit auch in den Bereichen ohne Preisbindung, das heißt OTC und Freiwahl, kostendeckend gearbeitet wird“.

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