Gerichtsprozess

Gericht weist Contergan-Klagen ab

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Köln -

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute vier Klagen von Contergan-Opfern auf die Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen. Die Kläger hatten unter anderem von fehlenden und verdrehten Arterien gesprochen, was zu Beschwerden wie Schmerzen oder Durchblutungsstörungen führe.

Wissenschaftler einer Heidelberger Conterganstudie hatten 2013 den Verdacht geäußert, Contergan könne auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen der Conterganopfer verursacht haben. Das Gericht argumentierte jedoch, es fehlten dafür derzeit ausreichende wissenschaftliche Beweise. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die rheinische Firma Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht. Viele werdende Mütter nahmen es ein, auch weil es gegen Schwangerschaftsübelkeit half. Doch bald kamen weltweit etwa 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an Armen und Beinen zur Welt. In Deutschland allein waren es ungefähr 5000. 1961 zog Grünenthal das Medikament zurück.

Nach langen Auseinandersetzungen wurde 1971 eine Stiftung eingerichtet und mit 200 Millionen Mark ausgestattet. Das Geld kam jeweils zur Hälfte von Grünenthal und vom Bund. Diese Mittel sind jedoch längst aufgebraucht, seit 1997 kommen die finanziellen Leistungen vor allem für Rentenzahlungen aus Steuermitteln.

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